Rechtslage zur Armbrust und Armbrustschießen
Sven, leider bringst Du einige Begriffe durcheinander und kommst zu einer Interpretation, die der Rechtslage auch nicht gerecht wird.
Laut BMI wurde die Armbrust nur in das WaffG aufgenommen, um ein verbindliches Erwerbsalter von 18 Jahren festzulegen. Das WaffG nimmt die Armbrust ausdrücklich von allen weiteren Erlaubnispflichten für Schußwaffen aus, unter die es als gleichgestellter Gegenstand fallen würde. Erwerb/Besitz, Handel, Herstellung sowie Verbringen und Mitnahme in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes und auch das Führen sind ausdrücklich frei. Das Schießen ist für die Armbrust per Definition nicht durch das WaffG geregelt (was nicht heißt, daß man es überall darf oder tun sollte). Da die Armbrust zwar eine Waffe, aber keine Schußwaffe, sondern nur ein gleichgestellter Gegenstand ist, fällt sie eben nicht automatisch unter die üblichen Erlaubnispflichten (wie oft fälschlich angenommen wird). Die Schießstättenpflicht besteht ebensowenig wie die 7, 5 Joule-Grenze oder die für Schußwaffen geltenden Kennzeichnungspflichten. --- Es wäre ja auch unlogisch, das Führen zu erlauben, aber das Schießen auf Schießstände zu beschränken.
Diese Rechtsauffassung findet sich auch in der GdP-Faltkarte "Waffenrecht" sowie in den mir bekannten Infobroschüren der Landeskriminalämter (LKA) wieder: Erwerb/Besitz, Führen und Schießen bleibt erlaubnisfrei. Dazu gibt es auch schon gleichlautende Gerichtsurteile.
http://www.gdp.de/gdp/gdpcms.nsf/id/DE_Neue_GdP-Faltkarte_Waffenrecht_2008_zum_Download
Ansonsten gilt für die Armbrust min. auch das was für den Bogen gilt: Ein sicherer Umgang ist nur auf dem Bogenplatz mit Wall oder gleichwertigen Begrenzungen, oder min. einem befriedeten Grundstück möglich. Die Nutzung auf offenen Flächen oder im Wald kann schnell zu Mißveständnissen mit Besitzer, Eigentümern, Pächtern oder sonstigen Verantwortlichen führen. Speziell im Wald gibt es gleich mehrere Stellen, die glauben etwas zu sagen zu haben, so daß ein Schießen ohne ausdrückliche Erlaubnis dieser Stellen nicht zu empfehlen ist. Das gilt übrigens auch für den Bogen.
Vereine und Turnierstandorte, auf denen aktiv Armbrustsport betrieben wird und Interessierte gern gesehen werden, findet man beispielsweise in CO2air.de gelistet.
viele Grüße
Andreas (Schießsportleiter)