Muß ich den Bau eines Abenteuerspielplatzes beantragen?

Ich habe ein sehr großes Grundstück.Meine Kinder wünschen sich einen Abenteuerspielplatz, wo sie sich richtig austoben können und auch ihre Freund einladen würden.Ich habe soviel Platz, daß ich sogar eine Hängebrücke bauen könnte.Auch ein Labyrint ist vorgesehen.Mein Freund und Nachbar würde mir beim Bau helfen.Kann ich einfach losbauen, oder muß ich das etwa bei der Stadt beantragen?Hat jemand von Ihnen Ahnung?Gruß Oskar

Antworten (2)
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Sowas sollte für Privat eigentlich Genehmigungsfrei sein, wüsste keine Landesbauordnung wo sowas in der Richtung beantragt werden muss, sofern da nun keine Riesenhäuser hinbauen willst. Natürlich bist du für die Bauten dann auch verantwortlich, gerade bei Hängebrücke und ähnlichem aufpassen! Aber wie auch schon @MissMarie... geschrieben hat, besorge Dir die Landesbauordnung deines Bundeslandes und lese sie Dir als Richtlinie durch.

Moderator
@Oskar

Hmmm... soviel ich weiß brauchst du, wenn du sichtbare, bauliche Veränderungen auf deinem Grundstück durchführst eine Baugenehmigung. Bestimmte Bauten sind genehmigunsfrei. Ob das auf dich zutrifft ist in den Bauordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt. Diese solltest du dir besorgen.

An deiner Stelle würde ich mich ganz unverbindlich bei der zuständigen Gemeinde erkundigen. Das ist die einzige Möglichkeit eine sichere Auskunft zu erhalten. Allerdings kannst du damit auch schlafende Hunde wecken.

Meint: Wo kein Kläger da kein Richter, das kann aber auch in die Hose gehen. Eine andere Möglichkeit währe du fragst einen Architekten oder Anwalt der sich mit Baurecht auskennt. Vielleicht hast du da jemanden im Bekanntenkreis.

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