Urlaubsregelung beim Tarifvertrag für Arzthelferinnen
Hallo,
immer wieder lese ich in Eurem Forum Fragen über Urlaubsregelung.
In der Regel wird der Tarifvertrag für Arzthelferinnen angewendet. Da steht genau drin wieviel Urlaub jede Arzthelferin hat. Die Zahl der Tage rechnet sich nach dem Alter der Arzthelferin. Im Tarifvertrag steht, dass 2 Wochen Erholungsurlaub nach Wünschen der Arzthelferin gewährt werden muss.
Behauptet Euer Chef, dass für Ihn der Tarifvertrag nicht gilt, muss er sich nach dem Bundesurlaubsgesetz richten. Der Betriebsurlaub wird zu Lasten der Urlaubstage oder Zeitwertkonten genommen. Eine individuelle Urlaubsplanung ist dann nicht gegeben. Trotz diesem Zwangsurlaub muss der Arbeitnehmer eine angemessene Zahl an Urlaubstagen haben, über die er frei verfügen kann. Konkrete Aussagen durch die Rechtsprechung gibt es bislang nicht.