Darf ein Gynäkologe die Aushändigung von Abstrichen verweigern?

Hallo! Ich habe vor einiger Zeit eine Krebsvorsorge bei meinem Frauenarzt machen lassen. Aus einem privaten Grund möchte ich die Abstriche dieser Untersuchung noch von einem anderen Arzt überprüfen lassen. Dafür benötige ich die Abstriche aber von meinem Gynäkologen, der sie mir nicht aushändigen will. Meine Frage ist: Darf er das verweigern und wie soll ich jetzt vorgehen? Wer kennt sich aus und kann mir bitte weiterhelfen? Vielen Dank im Voraus! LG Silke36

Antworten (3)

Wahrscheinlich will der Arzt die Patientin nicht verlieren. Es spricht sich ja auch schnell rum, wenn eine Patientin einen Arzt verlässt und sich an eine andere Praxis wendet.

Dann lässt man eben von einem anderen Arzt nochmals Abstriche vornehmen und sichert sich ab, indem man bei der Krankenkasse anruft und den Fall schildert. So hat man wenigstens die Gewissheit, dass die Abstriche bezahlt werden.

Ein behandlender Gynäkologe darf die Aushändigung von Abstichen nicht verweigern. Wenn das vorkommt, dann sollte man sich unbedingt an die Krankenkasse wenden und an die kassenärztliche Vereinigung.

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