Gilt ein Elektrogrill als normaler Grill?
Ich bin der Meinung, bzw. ich weiss, dass es einem als Mieter nicht verboten werden kann, mindestens zwei, drei mal im Jahr zu grillen, wenn da keine triftigen Gründe gegen sprechen. Wir dürfen es natürlich nicht, weil der Besitzer umd das Bild der Anlage besorgt ist. Klar, wer grillt ist asozial! Deshalb meine Frage, ob ein Elektrogrill auch unter diesen Aspekt fällt?!