Nebenkosten
Hallo Johannes,
grundsätzlich unterliegt die NK-Abrechnung einem einfachen Schema.
Aus Ihr muß zu jedem Punkt der Gesamtpreis, der Aufteilungsschlüssel und der auf dich entfallende Betrag ersichtlich sein. Welche Nebenkosten abgerechnet werden dürfen, geht einerseits aus Anlagen des Mietrechts (siehe Google) hervor, hängt aber andererseits von deinem Mietvertrag ab, in dem die Nebenkosten einzeln erwähnt sein müssen. Der Aufteilungsschlüssel obliegt in weiten Grenzen deinem Vermieter - Wasser kann z.B. nach Quadratmetern, Anzahl der Personen oder tatsächlichem Verbrauch (wenn er denn erfasst wird) aufgeteilt werden. Sind einige Beträge zu unplausibel, stehen dir kostenpflichtig Kopien der Originalunterlagen zu. Bevor du da deinem Vermieter gegenüber etwas "lostritts" was eure Beziehung nachhaltig zerstört, versuch mit ihm zu reden. Die Rechtschutzversicherung nimmt sich deiner Kosten an, wenn du Mietrecht mit eingeschlossen hast.
Viel Glück
Klausi