Antwort
Das ist richtig. Die Nachtschattengewächse (Solanaceen) sind der Menschheit auch was Kulturpflanzen angeht ungewöhnlich Nahe und häufig verteten. Da haben wir etwa Kartoffeln, Tomaten, Auberginen, Paprika, Chili oder auch die Physalis. Was das Verbot von Arten wie der Engelstrompete/ Stechapfel, Bilsenkraut, Tollkirsche, Tollkraut, Alraune, Hammerstrauch etc. angeht, es besteht einfach keine solche Häufung im psychoaktiven Gebrauch, dass der Staat reagieren würde. Man könnte genau so gut Tabak verbieten, nur weil er ein Nachtschattengewächs ist und recht giftig dazu.
Was die Wirkung von Engelstrompete u.Ä. betrifft: das Gewächs enthält hochaktive Tropanalkaloide (Eiweiß-Abbauprodukte), die beim Menschen im zentralen Nervensystem eingreifen und den Parasympathikus aktivieren. Folgen sind [echt-]Halluzinationen mit nicht selten aphrodisischer Komponente, Fluggefühl, Delirien und ev. Tod durch Atemlähmung. Nebenwirkungen eines so herbeigeführten Rausches sind immer Haut/Mund-trockenheit, erweiterte Pupillen (vgl. Tollkirsche) und gelegentlich Herzrasen/ Krämpfe. Die Toxizität durch den Wirkstoffgehalt der bekanntesten Halluzinogene liegt etwa in dieser Ordnung:
1. Tollkirsche (Atropa) 2. Engelstrompete (Brugmansia) 3. Stechapfel (Datura) 4. Alraune (Mandragora) 5. Bilsenkraut (Hyoscyamus)
Man kann sich Fragen, warum beispielsweise Cannabis (THC) der Illegalität unterliegt, ist es doch im Vergleich zu den Nachtschattengewächsen (vgl. Nikotin) völlig harmlos. Der Grund liegt daran, das Engelstrompete u.Ä. als Nutzkulturpflanzen hier nicht anerkannt oder beachtet werden. Das image in der Öffentlichkeit ist noch nicht in dem Maße ausgeprägt, wie schon in deiner Frage liegt, dass staatliche Reaktionen erwartet werden dürfen.
Den Familennamen "Nachtschatten" haben die Angehörigen übrigens von der nicht seltenen "Rauschwirkung" die einen durch die "Schatten der Nacht" sehen lässt, was bei Unvorbereiteten oft zu Horrorszenarien führt.
LG