Körperliche Tätigkeit nicht mehr möglich - bekommt man dann sofort die Erwerbsminderungsrente?

In meinem Beruf kann ich nicht mehr arbeiten (Maler und Anstreicher) bzw. mir wurde eine arbeitsfähigkeit von unter drei Stunden bescheinigt für diesen Beruf. Bekomme ich dann die volle Erwerbsunfähigkeitsrente oder muss ich einen anderen Beruf erlernen?
Wie ist das geregelt?

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Antworten (4)

Sehe ich genauso, labiavalentia!

Die Rentenkasse wird sicher alles dransetzen, um jemand umzuschulen, damit er möglichst keine frühzeitigen Rentenzahlungen erhalten muss. Ich kenne den Fall eines 59-jährigen Berufskraftfahrers, der aufgrund eines Bandscheibenschadens diesen Beruf nicht mehr ausüben kann. Der sitzt jetzt in Computerkursen! Jeder weiß, dass er das nicht mehr rafft, dass kein Arbeitgeber der Welt jemand, der kurz vor der Rente steht, noch einstellen wird - aber das Arbeitsamt besteht darauf, dass er täglich seine Stunden dort absitzt. Das ist reine Schikane, wenn ihr mich fragt.

Ich würde mich von einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen, damit alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, für die Erwerbsminderung einen Ausgleich zu bekommen.

Nur berufsunfähig

Wer nur nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann, ist berufsunfähig, aber deshalb noch nicht erwerbsunfähig. Wenn du also in der Lage wärest, mindestens drei Stunden täglich einer anderern Tätigkeit (Büro, Nachtwächter usw.) nachzugehen, hättest du wohl keinen Anspruch auf die volle Erwerbsunfähigkeitsrente.

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