Tätigkeitswechsel - vom Empfang in die Produktion

Hallo zusammen,
Ich bin Angestellte am Empfang / Rezeption in einem Unternehmen. Ich muss mich Buisness bzw. Chic anziehen und natürlich auch auf mein Erscheinungsbild achten. Nun schickt mich mein AG in die Produktion zum helfen, weil Leute fehlen. In der Produktion ist es aber ölig und schwere Kartons(1ca. 19kg) lassen sich mit hohen Schuhen auch nicht besonders gut stapeln und schleppen. Nun denkt mein AG, da ich nicht weit von Arbeitsplatz wohne, ich kann mich zu Haus in Mittagspause umziehen. Klingt jetzt vielleicht ein bisschen komisch, es sind ja nicht nur die Klamotten, auch mein gepflegtes Äußeres leidet(verdreckte, eingerissene Hände, ölige Finger, abgebrochene Nägel). Mein Tätigkeitswechsel findet auf Abruf statt. Geht das denn?

Antworten (2)
@all

Stimmt; der Arbeitsvertrag bestimmt den Inhalt deiner Arbeitspflicht. Wenn sich aber aus ihm ergibt, dass du das machen musst, kann sich der Arbeitgeber auch darauf berufen, es sei denn, die Regelung verstößt gegen geltendes Recht. Ob das der Fall ist, wird dir am besten ein Arbeitsrechtsspezialist sagen können. Also zunächst in den Vertrag schauen und dann Rechtsrat einholen.

Kommt drauf an was in deinem Arbeitsvertrag steht.
Eigentlich kann dein Arbeitsgeber dich nicht rumschubsen, wie es ihm gerade passt. Schau am besten mal in deinen Vertrag rein!
lg

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