Verpflichtungserklärung für Schwiegereltern

Hallo an alle,

mein Mann, der in Rumänien studiert hat und derzeit noch dort lebt, möchte für seine Eltern einen langfristigen Aufenthalt für Rumänien beantragen. Meine Schwiegereltern und er sind ursprünglich aus Syrien, ich selbst bin deutsche Staatsbürgerin.
Um diesen Aufenthaltstitel zu erlangen brauch die Ausländerbehörde von meinem Mann und mir eine Verpflichtungserklärung. Meine Frage ist nun wie lange diese Verpflichtungserklärung rechtskräftig ist und ob ich mich strafbar machen könnte, wenn ich diese Erklärung unterschreibe obwohl ich selbst seit kurzem wieder in Deutschland lebe und studiere..
Ich bitte um hilfreiche Antworten..

Danke!

Antworten (1)

Oh, da möchte ich lieber nichts falsches sagen. Würde dir raten, dich mal bei der entsprechenden Behörde zu informieren. Wär mir da nicht so sicher, dass du das unterschreiben musst/kannst, wenn du selbst nicht mehr dort wohnst. Kommt aber vielleicht auch drauf an, wo du deine Staatsbürgerschaft hast. Keine Ahnung.

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