Hallo Buwene!
Komisch, dass ausgerechnet heute innerhalb weniger Minuten zwei unterschiedliche User nahezu die gleiche Frage stellen...
Die Maße sind genau festgelegt in §206 und §207 der Wettkampfbestimmungen "Wasserspringen" des Deutschen Schwimmverbandes:
§ 206 Sprunganlagen Kunstspringen
(1) Die Sprungbretter müssen mindestens 4, 80 m lang und 0, 50 m breit sein.
§ 207 Sprunganlagen Turmspringen
(1) Jede Plattform muss stabil und horizontal sein.
(2) Die Plattformen müssen folgende Mindestmasse betragen:
0, 6-1, 0m -Plattform 0, 60 m Breite 5, 00 m Länge
2, 6-3, 0m- Plattform 0, 60 m Breite (vorzugsweise 1, 50 m) 5, 00 m Länge
5, 0m- Plattform 1, 50 m Breite 6, 00 m Länge
7, 5m- Plattform 1, 50 m Breite 6, 00 m Länge
10, 0m- Plattform 2, 00 m Breite 6, 00 m Länge
Das ist nur ein Auszug, da sind viele Einzelheiten genau festgelegt. Schau das mal genau an, die WB ist im Download unter http://www.dsv.de/fachsparten/wasserspringen/service/regelwerke/
Viele patschnasse Grüße
Kermit