Ab wann verjähren Rechnungen von Ärzten?

Hallo, mein Freund ist Selbstständiger und muß daher seine Arztrechnungen auch immer selbser bezahlen. Neulich hat er eine Rechnung bekommen von vor einem Jahr, die wohl noch nicht beglichen war. Ich fand das sehr komisch, auch er weiß nichts mehr davon. Meiner Meinung nach müßte das doch nun auch schon verjährt sein oder? Muß er die bezahlen? Und kann man ihm was, wenn er es nicht tut?

Antworten (3)
Verjährungsfristen

Die allgemeinen Verjährungsfristen für Abrechnungen und Rechnungne von Ärzten liegen bei zwei Jahren.

Moderator
@ matze91

Hmmm ..., ich glaube, da irrst du dich, ich habe im I-Net gelesen, das Rechnungen nach 3 Jahren verjähren.
"Durch die Reform liegen die meisten Verjährungsfristen jetzt bei 3 Jahren. Die Reform gilt aber zunächst nur für Forderungen, welche nach dem 1. Januar 2002 fällig geworden sind."
Das habe ich im I-Net gefunden, als ich nach "verjährungsfristen rechnungen" gesucht habe.

matze91
@Juschle

Genau wie jede andere Rechnung, gibt es auch bei Arztrechnungen keine Verjährung.
Sollte dein Freund seine Rechnung, aus welchen Gründen auch immer, nicht begleichen, kann der Arzt ein Inkassounternehmen einschalten.
Dadurch wird der Rechnungsbetrag noch um Einiges erhöht.
Also besser so schnell wie möglich bezahlen.

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