Ab welchem Hinzuverdienst sind Renter (ab 65 Lj.) sozialversicherungspflichtig?

Mein Vater ist jetzt mit 65 Jahren Rentner geworden. Er möchte aber gerne noch etwas weiterarbeiten. Dazu möchte er gerne wissen, ab welcher Zuverdiensthöhe er wieder sozialversicherungspflichtig wäre. Kann mir jemand dazu verläßliche Infos geben? Danke schon mal im Voraus. Gruß, Lejomi

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Antworten (1)

Sozialversicherung, also Krankenkassenbeiträge und Pflegeversicherung, muss man auch als Rentner zahlen. Und die berechnet sich aus der Höhe der Rente. Wenn dein Vater nun noch etwas dazuverdient, muss er entsprechend höhere Beiträge zahlen, außer, sein Zuverdienst übersteigt nicht die Grenze von EUR 450, 00. Diese Minijobs sind ja sozialversicherungsfrei.

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