Behindert und Kindergeld

Hallo!
Mein Sohn ist 27Jahre und 50% behindert.Nach seiner Ausbildung ist er jetzt arbeitslos und beginnt im Herbst ein Studium.Erhält er noch Kindergeld und wo finde ich den Gesetzestext?
Danke im vorraus!

Antworten (1)
Verlängerungszeit

HI,

also als behindertes Kind kann er bei dem Grad der Behinderung von 50 nur berücksichtigt werden wenn er Erwerbsunfähigkeitsrente bekommt oder Leistungen nach dem SGB XII bzw. in einer Werkstatt für Behinderte eingegliedert ist.

Hat dein Sohn Wehr- oder Zivildienst geleistet? Dann könnten die Monate an das 27. Lebensjahr drangehangen werden.

MfG

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