Nachweis für das Ende der Schulausbildung für Kindergeldantrag

Nach dem ich meine Schule abgeschlossen habe, habe ich aufgehört Kindergeld zu erhalten, da Ich einen 450€ Job hatte und auch somit keinen Anspruch darauf. So habe ich einen Jahr dort gearbeitet.

Diese Jahr habe ich ein FSJ angefangen und somit wieder Anspruch darauf bekommen. So hat meine Mutter den Antrag ausgefüllt und abgeschickt. Wie haben dann auch eine Antwort bekommen dass der Antrag angekommen ist und durchging. Jedoch haben wir ein paar Tage später noch einen Brief bekommen das der Familienkasse noch ein Nachweis über die Beendigung meine schulischen Ausbildung fehlt und ich diesen bis zu eine Termin nachreichen soll. Das habe ich aber nicht geschafft, weil ich durch mein FSJ an einem Seminar teilgenommen habe und meine Mutter die nicht so gut Deutsch spricht hat überhaupt nicht verstanden worum es in diesem Brief geht.

Am Ende diese Briefes stand auch das wenn keine Antwort kommt es nach Aktenlage entschieden wird und vielleicht das bereits gezahlte Kindergeld zurückgezahlt werden muss. Dies ist aber auch kein Problem da ich meiner Mutter gesagt habe, dass sie nichts von dem Geld ausgeben sollte, weil es noch nicht klar ist ob sie es behalten oder zurückzahlen muss.

Meine Fragen wären jetzt wann und wie ich bescheid bekomme ob der Antrag durchgekommen ist bzw. da Kindergeld zurückgezahlt werden muss? Was bedeutet in diesem Fall nach Aktenlage entschieden? Warum brauchen sie ein Nachweis über das Ende meiner Schulzeit? Ich habe ja während des Jahres nach der Schule wo ich 450€ Job hatte kein Kindergeld erhalten und während der Schulzeit ja eh immer Bescheinigungen eingereicht. Und wird es irgendwelche Konsequenzen habe?

Antworten (2)

Es wurde für dich Kindergeld aufgrund der Schulausbildung gezahlt. Mit dem voraussichtlichen Abschluss der Schule gab es einen Aufhebungsbescheid "Kindergeld wird ab dann und dann eingestellt, da das Kind die Schule beendet hat. In diesem Bescheid wird man aufgefordert den Nachweis über das Ende der Schule einzureichen. Wenn zum Beispiel Kindergeld bis Juli 2023 gezahlt wurde aufgrund einer Schulbescheinigung aus September 2022 dann ist das kein Nachweis, dass man tatsächlich bis zum Schuljahresende die Schule besucht hat.
Man kann ja auch zum Halbjahr abgehen. Wenn nach dem Aufhebungsbescheid keine Unterlagen mehr eingereicht wurden, kann die Familienkasse natürlich auch nicht prüfen, ob zurecht gezahlt wurde und ob ein weiterer Anspruch besteht (Anmeldung bei der Berufsberatung, arbeitssuchend beim Jobcenter etc)
Ein Minijob ansich ist erstmal kein Ausschlussgrund für Kindergeld, wenn andere Voraussetzungen vorliegen.

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Dann Rufe dort an und reiche die Sachen welche fehlen unbedingt nach.
Es ist sehr wichtig und du verschenkst dadurch Geld, welches dir zusteht.

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