Grundsicherung und Kindergeld

Meine zu 80% schwerbehinderte Tochter bekommt bedarfsorientierte Grundsicherung das heißt sie bekommt zu dem Regelsatz von 341.- € noch Zuschüsse zur Ernährung und Zuschüsse zur Wohnung mit diesen Zuschüssen liegt sie laut Kindergeldkasse über die Einkommensgrenze und ich soll das Kindergeld welches ich bekomme da ich meine Tochter versorge von Januar bis September zurückzahlen. Was kann ich jetzt machen?

Antworten (2)
Grundsicherung und Kindergeld

Danke für die schnelle Antwort,
es hat sich nichts verändert, ich weiß nicht warum die Kindergeldkasse nichts mehr zahlen will. Der Einkommensbetrag in Höhe von 7680.- € gielt wohl für alle? egal ob Behindert oder nicht ob Mehrbedarf besteht oder nicht?

Lassen Sie sich doch mal den Berechnungsbogen von der Familienkasse zuschicken, evtl. schon vorher Einspruch einlegen. Sollten die Einkünfte 7680, - Euro im Jahr übersteigen, hat die Familienkasse natürlich das Recht, das bisher zuviel gezahlt Kindergeld zurückzufordern. Hat sich denn an den Einkünften und Zuschüssen Ihrer Tochter im Gegensatz zu letztem Jahr so viel geändert?

Antwort schreiben

Du schreibst diese Antwort nur als Gast. Melde dich an, wenn du bereits ein Profil hast oder werde jetzt Mitglied der paradisi-Community: Kostenlos registrieren

Mehr Beiträge zum Thema