Darf die Mutter das Kindergeld behalten wo sie in der Haft ist?

Hallo zusammen!
Ich habe seit dem 29.9.2016 die Kinder bei mir wohnen. Das Kindergeld wurde für Oktober noch an die Mutter ausgezahlt. Auf Nachfrage von mir ob es nicht mögkich ist das Kindergeld an mich bzw für die Kinder zu übergeben(diese Frage stellte ich dem gerichtlichen Betreuer der Kindesmutter), Antwort war: Die Mutter benötigt das für die Haft um Einkauf machen zu können. Darf sie das überhaupt? Hat ihr Betreuer nicht dafür zu sorgen das es den Kinder gut geht?

Antworten (1)
@micha71

Das kindergeld steht eindeutigt DIR, bzw den kindern zu! es dient nicht dazu das es den erziehungsberechtigten gut geht, sondern einzig und alleine den kindern. was der gerichtliche betreuer dir gesagt hat finde ich nicht nur unglaublich sondern schon kriminell.
du solltest dir unbedingt rechtlichen beistand holen, denn du bist eindeutig im recht!
viel glück!

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