Auszug zu Freundin - Kindergeldanspruch?

Guten Tag!

Ich habe vor, nächstes Jahr zu meiner Freundin zu ziehen. Sie wohnt noch bei ihrne Eltern. Ich bin jetzt 18 und werde nächste Woche 19. Ich gehe in die 13. Klasse und mache gerade mein Abitur.
Momentan wohne ich bei meiner Mutter; meine Eltern sind geschieden.
Nach der Schule beginne ich meinen Zivildienst.
Nun möchte ich gerne wissen, inwiefern ich Anspruch auf Kindergeld habe und wie das mit dem Unterhalt aussieht.

MfG Oliver

Antworten (1)

Bis zum Ende der Schule besteht noch ein Anspruch auf Kindergeld, ggf. noch Übergangszeit bis zur Aufnahme des Zivildienstes, während des Zivildienstes nicht. Bei Auszug besteht weiterhin der Kindergeldanspruch. Das Kindergeld kann so lange an ihre Mutter weitergezahlt werden, bis evtl. der leibliche Kindesvater Kindergeld beantragt mit der Begründung, er leiste Ihnen den überwiegenden Unterhalt, dann würde die Unterhaltsfrage geklärt werden müssen, wer den überwiegenden Unterhalt leistet.

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