Noch Anspruch auf Kindergeld

Unsere Tochter ist 23 Jahre und befindet sich in Ausbildung. Im November 2008
ist sie schwanger geworden und ist bis November 09 in Mutter-
schutzurlaub. Die Kindergeldkasse hat das Kindergeld weiter bezahlt, will aber
jetzt das KG zurückfordern. Da unsere Tochter kein Einkommen hat und Ihr
Partner nach Ausbildung von der Firma nicht übernommen wurde, müßen wir Sie tatkräftig finanziell unterstützen. Wir haben Einspruch eingelegt! Gibt es ähnliche Fälle und welche Erfahrungen wurden mit der Kindergeldkasse gemacht ?

Antworten (1)
Ausbildungssuchend

§ 32 EStG: Ein Kind wird beim Kindergeld berücksichtigt, wenn es für einen Beruf ausgebildet wird oder eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann.

Zur Berufsausbildung zählen auch Unterbrechungszeiten wegen Mutterschaft, nicht dagegen Unterbrechungszeiten wegen Kindesbetreuung (BFH vom 15.7.2003 – BStBl II S. 848). Bei einer Unterbrechung der Ausbildung bzw. Beurlaubung vom Studium wegen Schwangerschaft ist die werdende Mutter während der Schutzfristen nach §§ 3 Abs. 2 und 6 Abs. 1 MuSchG und der Zeiten außerhalb der Schutzfristen, in denen bei Fortführung der Ausbildung bzw. des Studiums nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet wären (§ 3 Abs. 1 MuSchG), zu berücksichtigen. Zur Berufsausbildung zählt auch die Zeit nach Ablauf der Schutzfristen bis zum nächstmöglichen Zeitpunkt der Fortsetzung der Ausbildung, wenn der Berechtigte den Willen des Kindes glaubhaft macht, die Ausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt fortzusetzen.

Antwort schreiben

Du schreibst diese Antwort nur als Gast. Melde dich an, wenn du bereits ein Profil hast oder werde jetzt Mitglied der paradisi-Community: Kostenlos registrieren

Mehr Beiträge zum Thema