Steht einem im Master-Studium Kindergeld zu?
Hallo,
ich habe 2 Probleme oder besser gesagt Anliegen, die eventuell n icht unabhängig voneinander betrachtet werden können:
1. ich bin 24 Jahre alt und befinde mich im Masterstudium. Ich habe erschreckenderweise gelesen und gehört, dass einem im Master kein Kindergeld mehr zusteht. Das würde für mich kein Sinn ergeben, denn mein Master baut konsekutiv auf meinem Bachelor auf und stellt fachlich nichts Neues dar.
2. Noch mal kurz wiederholt: Ich bin 24 Jahre alt und im Masterstudium. Momentan absolviere ich ein sechsmonatigem Praktikum. Dieses ist für mein Masterstudium nicht obligatorisch, ich mache es freiwillig. Das Praktikum ist genau auf mein Studium abgestimmt, es nützt meinem Studium also in vollem Maße. Das Praktikum dauert 6 Monate und meine Wochenarbeitsszeit beträgt 35 Stunden. Das Kindergeldamt hat bereits die Kindergeldzahlung eingestellt, mit der Begründung, dass ich länger als zwei Monate und mehr als 20 Stunden die Wochen arbeite.
Ist jemand in einer ähnlichen Situation und kann mir bei meinen zwei Fragen weiterhelfen? Vielen Dank