Kindergeld abgelehnt nach §74 Abs. 1 EStG

Habe heute Post bekommen

Antrag auf Abzweigung des Kindergeldes

Sehr geehrte Frau XY,

Ihrem Antrag auf Abzweigung des Kindergeldes vom 30.09.2005 kann nicht mehr entsprochen werden.

Sie leben im Haushalt eines Kindergeldberechtigten. Durch die Haushaltsaufnahme wird Ihnen in ausreichender Höhe Unterhalt gewährt.

Häh??? Letzten Monat hatte ich noch ohne Probleme bekommen, da hieß es ist alles in Ordnung. Was meinen die? Ich wohne mit meinen Freund zusammen, der ist 25. und auch arbeitslos. Ich selbst werde 20.
Ich raffs nicht.

Antworten (1)

Vielleicht ist durch einen Postrücklauf die Anschrift Ihrer Eltern wieder ins Spiel gekommen und es wurde davon ausgegangen, daß sie dort wieder eingezogen sind. Einfach mal anrufen und nachfragen.

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