Kindergeld für Tochter die in Deutschland studiert und lebt - Vater ist Iraner und hat Wohnsitz dort

Hallo zusammen, meine Tochter ist 23, studiert und lebt in Deutschland. Ich bin selbst Deutsche und bin seit ein paar Wochen für ein halbes Jahr in Ägypten. Der Vater meiner Tochter ist Iraner und hat den ersten Wohnsitz im Iran. Jetzt wollte meine Tochter das Kindergeld auf ihr Name beantragen, da ich vom Jobcenter für die Zeit meines Auslandsaufenthaltes abgemeldet wurde und auf der Kindergeldkasse hat man ihr gesagt, Kindergeld bekommt sie nur, wenn ein Elternteil in Deutschland lebt. Ich bin dort immer noch gemeldet und komme ja auch bald wieder zurück. Wer kennt sich da aus?

Antworten (1)
§ 62 EStG

Deine Tochter kann das Kindergeld nicht beantragen, da sie nicht kindergeldberechtigt ist. Dies sind grundsätzlich nur die Eltern, welche allerdings auch Anspruchsvoraussetzungen erfüllen müssen.
Einzige Ausnahme hiervon sind Vollwaisen.

Warum bist du in Ägypten? Hast du deine Wohnung in Deutschland beibehalten?

Lies bitte A 1 und 2 DA-KG 2014:
http://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Kindergeld_Fachaufsicht/Familienkassen/Dienstanweisung/Dienstanweisung_node.html

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