Vormundschaft, kein Kindergeld?

Hallo, bin neu hier war auch weiter nicht in Forums unterwegs.....aber ich weiß net mehr weiter.....
Ich bin 31 Jahre alt meine Freundin ist vor 3Monaten an Krebs verstorben und hinterließ 2Kinder und mich, da ich mit ihr 6Jahre lang zusammen war habe ich auch zu den Kindern eine Beziehung aufgebaut. Zum leiblichen Vater besteht kein Kontakt mehr seit 2002. Also habe ich die Vormundschaft der beiden übernommen und wir wohnen zusammen. Er ist 12 Jahre alt und sie 15 Jahre. Nun habe ich Kindergeld beantragt was schon 2Monate her ist vor 3 Tagen kam ein schreiben der Familienkasse das ich als Vormund kein anspruch auf Kindergeld habe sondern nur als Pfleger. Also war ich beim Jugendamt und die sagten das sie keine Notwendigkeit sehen mir die Pflegschaft zu geben. Nun Versorge ich die Kinder seit drei Monaten von meinen Einkommen
. Was auf dauer aber finanziell bei mir nicht so weitergeht. Was soll ich machen?? Weiß net mehr weiter

Antworten (7)

Oh man Wissen in allen Ehren Kermit. Schade nur dass es nur Halbwissen ist. Als Vormund hat man die volle elterliche Sorge, d.h. auch Vermögenssorge. Das heißt man kann ein Konto für die Kinder eröffnen. Mehr braucht man dafür nicht. Man ist "normalen" Eltern gleichgestellt. Da bedarf es keiner gerichtlichen Genehmigung.
Auch die Entscheidung über das Kindergeld ist leider korrekt. Das hat was mit dem Steuerrecht zu tun. Als Vormund bekommt man kein Kindergeld.
Sinnvoll ist natürlich wenn du als Pflegestelle geprüft wirst und gleichzeitig Pflegevater bist, dann darfst du auch das Kindergeld beantragen und beziehen.

Moderator
Hallo bsky!

Schön, dass DU das machst und für sie da bist!

@ Kermit

Die Kinder haben mich halt, nach so einen einschnitt ins Leben denkt man auch anders. Ich habe mein Leben auch wenns nicht das selbe ist wie es einmal war, die Kinder sind an der Lebensfindung. Aber heut zu tage wird man ja schon als bekloppt hingestellt sowas wie ich zu machen aber das ist mir egal....meiner meinung nach sind die meisten menschen viel zu egoistisch.....obwohl wir alle genauso enden wie meine Sandra.....dann ist scheiß egal was du erreicht hast

bsky

Moderator
Hallo Bsky!

Ja, das mit der Anwältin ist sicher für den Anfang nicht verkehrt, aber eigentlich hätte das Jugendamt die Aufgabe, die in dem ganzen SChlammassel zu unterstützen. Mit der Pflege hast du es leichter, das werden realistische Summen festgesetzt, und was drüber hinausgehen sollte, wird angelegt. Du wirst beim Anlegen nur bestimmte Anlageformen wählen dürfen ("mündelsicher"), das wird dir aber das Amtsgericht mitteilen, denn du musst ja sowieso jede Kontoeröffnung genehmigen lassen.

Die Kinder haben riesiges Glück, dich als "Vater" zu haben!

Auch wenns vielleicht pietätlos klingt: Ich wünsche euch eine schöne Zeit als Familie!

Kermit

Danke

Erstmal Danke für deine Antwort da es mir langsam auch alles zu viel wurde habe ich gestern alles einer Anwältin übergeben wird wohl das beste sein.
Die Anwältin hat mir nun geraten die Pflegschaft zu beantragen, sie hat die schreiben fertig gemacht und ich habe sie beim Jugendamt abgegeben.
Laut Brief der Familienkasse reicht die Antragstellung schon aus um Kindergeld zu beziehen wie auch immer das gehen soll - ich laß mich überraschen. Die Halbwaisenrente ist bereits durch das Geld kommt. Weiß nur nicht genau in wie weit ich das nutzen kann um hier alles zu bezahlen. Laut Bestallung als Vormund muß ich das Geld für die Kinder ja anlegen. Die Konten werden nächste Woche eröffnet. Da Denk ich mal das der Weg der Pflegschaft da besser ist weil ich eventuell dann ein Teil der Rente für Fixkosten nutzen kann. Den anderen Teil überweise ich dann auf das Mündelkonto der Kids(oder seh ich das falsch?)


Auch wenn es nicht meine Kinder sind komme ich mit den beiden super klar,
und nach sechs Jahren kenn ich sie ja schon ne weile und ich könnt sie nie allein lassen.

bsky

Moderator
Nochmal

Mir ist gerade noch eingefallen: Das Kindergeld wird der leibliche Vater beantragen müssen! Es kann aber dann gleich mit verfügt werden im Rahmen einer Abzweigung, dass das Geld den Kindern direkt oder dir ausgezahlt wird!

Kermit

Moderator
Hallo Bisky!

Da hast du ja eine ganz gehörige Last auf dich geladen. Zwei pubertäre Kids, die Mutter kürzlich gestorben, nicht der leibliche Vater, und die finanzielle Belastung. Alle Achtung!

Aber zu deiner Frage: Vormund: meines Wissens gibt es ja die Vormundschaft eigentlich nicht mehr, ich nehme an du bist gerichtlich bestellter Betreuer. Damit übernimmst du ja die Aufgaben des Personensorgeberechtigten. Das ist aber deutlich mehr, als nur ein "Pflegekind" zu haben. Es wundert mich aber, dass dich da das Jugendamt nicht besser unterstützt. Du müsstest auf jeden Fall schnell bei der Familienkasse Widerspruch einlegen. Dann würde ich mich mit dem Amtsgericht (Betreuungsscchen, "Vormundschaftsgericht") in Verbindung setzen und mich dort mal unterhalten, einfach um das Problem aktenkundig zu haben. Und dann würde ich beim Amtsgericht Rechtsbeihilfe beantragen. Und zwar im Namen der Kinder (du bist der gerichtlich bestellte gesetzliche Vertreter). Und hier geht es ja um die finanzielle sicherung des Lebensunterhaltes der Kinder. Falls du wenig verdienst, könntest du das vielleicht auch selbst beantragen. Aber da wird dich das Amtsgericht beraten.

Ich nehme an, dass da nur bei der Familienkasse eine falsche Entscheidung getroffen wurde, weil der Sachbearbeiter das nicht richtig umrissen hat. Das hoffe ich zumindest.

Im Übrigen solltest du auch für deine beiden Kids Halbwaisenrente beantragen. AUch das kannst du im Rahmen der Gesetzlichen Betreuung in deren Namen machen, du wirst allerdings Angaben zum Vater machen müssen. Denn da wird geprüft, inwieweit dieser Unterhaltsprlichtig ist.

Ich wünsche dir viel Kraft und viel Erfolg!

Kermit

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