Kindergeld trotz Auszug und Ausbildung?

Hallo
Ich hab mal eine Frage.
Ich wohne jetzt mit meinem Freund zusammen und wir erhalten jeden Monat das Kindergeld von unseren Eltern.Ich komme jetzt ins dritte Lehrjahr und verdiene dann ungefähr 620€ netto (Jetzt 590€). In meinem Lehrjahr geht das Gerücht rum, dass wir dann kein Kindergeld mehr bekommen oder es wahrscheinlich nächstes Jahr (für dieses Jahr) zurückzahlen müssen. Stimmt das? Gibt es keine Ausnahmen, da ich schon alleine wohne. Meine Eltern sind nicht in der Lage Unterhalt für mich zu zahlen.

Antworten (1)

Die EK-Grenze ist 7680, - Euro jährlich, vom Jahresgesamtbrutto kann dann der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung und die 920, -- Euro Werbungskostenpauschale abgezogen werden. Sollten die Werbungskosten höher als 920 Euro sein, könnten sogar erhöhte Werbungskosten geltend gemacht werden. Alleinige Wohnung könnte wohl nur abgesetzt werden, wenn nachgewiesen wird, daß dies nur für die Aufnahme der Ausbildung nötig war.

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