Gilt die Pendlerpauschale auch fürs Kindergeld?

Ich wollte fragen ob die Pendlerpauschale auch für Kindergeld gilt d. h. ob ich bei den erhöhten Werbungskosten die Strecke zwischen Arbeitsstätte und Wohnung auch erst ab dem 21. Km angeben muss?????

Antworten (1)
Früher ja, seit dem 9.12.08 nein

DU musst die gesamte Strecke angeben, die ziehen dann selbst die 21 km ab. Allerdings gilt das jetzt glaub nicht mehr, da die Abschaffung ja als verfassungswidrig anerkannt wurde.

Siehe auch http://www.ratschlag24.com/index.php/pendlerpauschale-gilt-nach-urteil-wieder-voll_19778842/

Viele Grüße
Pascal - http://www.geld-im-internet.de/

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