Kindergeld nach dem Abitur (Gap Year)

Hallo,
ich habe bereits ein bisschen durch verschiedene Foren geguckt, jedoch noch keine genaue Antwort für meine Situation finden können. Diese ist wie folgt:

- Ich bin 18 Jahre alt und werde im August 19
- Ich habe ab Ende Juni mein Abitur
- habe 2 Geschwister
-> Mein Zwillingsbruder geht ab dem 1.7 zur Bundeswehr als Offiziersanwärter; sein Kindergeldantrag wird geprüft und wahrscheinlich auch genehmigt
-> Meine Schwester ist 15 und Schülerin, die wird Kindergeld wie gewohnt beziehen

Ich plane ein "Gap Year" nach meinem Abitur. Ab dem 1. August hab ich mich auf verschiedene Aushilfsjobs bei Industrieunternehmen in meiner Region beworben. Ich denke auch zumindest bei einem werde ich eine Zusage bekommen. Ab ca. Januar möchte ich mit dem ersparten Geld ein paar Monate (3 oder 4) ins Ausland nach Australien, Neuseeland und eventuell in die USA.
Während meiner Tätigkeit als Aushilfe möchte ich mich auf Duale Studiengänge bewerben, die dann ab Sommer 2019 starten würden.
Kindergeld bekomme ich meiner Kenntnis nach eigentlich nur, wenn ich maximal 4 Monate nach dem Abitur eine Ausbildung oder ein Studium beginne oder ein FSJ mache. Oder wenn ich nachweislich mich um so etwas bemüht habe, jedoch abgelehnt wurde. Deshalb habe ich von verschiedenen Leuten gelesen, dass die sich zb auf Psychologie beworben haben, abgelehnt wurden durch den hohen NC und weiterhin Kindergeld bekommen. War alles sehr aufwendig hat aber geklappt. Eigentlich ist das ja Betrug.
meine Frage ist jz, ob wenn man so etwas machen würde mit bewerben und abgelehnt werden, die Tätigkeit, also der Verdienst als Aushilfskraft eine Auswirkung auf das Kindergeld hat. (mal abgesehen davon, das ich das wahrscheinlich eh nicht machen kann, da ich einen Schnitt von 1, 3 habe und womöglich noch genommen werden würde)
Eine Bewerbung als Dualer Student würde mir, weil es erst nächstes Jahr ist auch kein Kindergeld weiter zusichern oder?
Und wenn man jz das Jahr kein Kindergeld bekommt, würde ich es ab Sommer 2019 wieder bekommen?

ich hoffe ihr versteht meine Situation ein wenig und könnt mir Tipps dazu geben, was für Möglichkeiten ich habe. Danke

Antworten (1)
KG nach dem ABI

Hallo,
für das Gap Year gibt es kein Kindergeld.
für Duale Studiengänge bist du solange in der Bewerbungspflicht bis du eine verbindliche Zusage für 2019 hast - liegt diese vor, kannst du bis zum Beginn machen was du möchtest.
Auf irgendwas bewerben um wegen fehlendenNC eine Absage zu kassieren ist Betrug und die Famka prüfen dieses auch Stichprobenartig- auf den Absgen steht dieses ja auch drauf, warum abgelehnt wurde.
So wie du schreibst kann es dir passieren auf Grund deines guten Durchschnittes, das du eine Zusage bekommst-trittst du dieses Studium dann nicht an, wird das gezahlte KG auf Grund von Studiumplatzsuche zurückgefordert, da diese dann nicht ernsthaft war.

Also bewerbe dich für ein duales Studium für 2019 - warte die Zusage ab - gehe dann ins Ausland und du erhältst dann bis zum Beginn des Studiums dein KG.
LG

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