Kindergeldverweigerung nach Bundeswehr mit 17

Liebe Wissenden, habe ein Problem, das scheinbar nicht viele haben. Mein Sohn hat mit 17 Jahren seinen Grundwehrdienst geleistet (von 2009 bis 2010, 10 Monate) In dieser Zeit habe ich Kindergeld erhalten. Nun wird er 25 und studiert (nachdem er vorher bereits eine Ausbildung gemacht hat). Die Familienkasse sagt: Ab Vollendung 25. Lebensjahr ist schluss mit Kindergeld. Dass er seinen Wehrdienst abgeleistet hat und die erste Ausbildung hierdurch verzögert wurde, interessiert die Familienkasse nicht, weil er ja in dieser Zeit nicht volljährig war. Ich habe leider keine Präsedenzfälle gefunden. Kann mir jemand helfen? Ich meine, dass die Zeit bei der Bundeswehr angerechnet werden müsste und sich der Kindergeldanspruch um 10 Monate über den 25. Geburtstag hinaus verlängern müsste. Vielen Dank !

Antworten (1)
@Hans

Ich persönlich kann dir hier zu leider keine auskunft geben, habe aber vielleicht trotzdem einen gut gemeinten rat für dich.
an deiner stelle würde ich mich keinesfalls auf die meinungen von HIER verlassen, sondern mir an professioneller stelle hilfe holen. ich weiß nicht wo es diese rechtsauskunft gibt, garantiert bei rechtsanwälten, aber da solltest du dich erkundigen.
ich wünsche dir viel glück!

Antwort schreiben

Du schreibst diese Antwort nur als Gast. Melde dich an, wenn du bereits ein Profil hast oder werde jetzt Mitglied der paradisi-Community: Kostenlos registrieren

Mehr Beiträge zum Thema