FREIWILLIG private KV mindert Bezüge?

Hallo,


ich habe mal eine Frage:
wenn ich mich freiwillig privat versichert haben lasse, d.h. wenn ich die Möglichkeit gehabt habe gesetzlich versichert zu sein, ich es aber nicht wollte und deshalb eine private Krankenvollversicherung abgeschlossen habe, werden dann diese Beiträge für diese Versicherung von meinen Bezügen von der Kindergeldkasse abgezogen?

Falls das von Interesse ist: meine Krankenvollversicherung geht weit über den gesetzlichen Standard hinaus, jedoch ist es kein "Baukastensystem", sodass man die einzelnen Beiträge für die besseren Leistungen nicht heraus rechnen könnte.


Viele Grüße und vielen Dank für eine Antwort

Alex

Antworten (5)
Xxxx

Hallo Alex,

es gibt keine Formel, somit ist es Ermessensspielraum der Familienkasse in welchem Umfang sie die Beiträge anerkennt.
Vielleicht bittet sie dich von der KV eine Tarifübersicht zu besorgen.
Vielleicht auch was anderes.
Hängt sicher auch davon ab, wieweit dein Beitrag vom sonst üblichen abweicht.
Dir wird wohl nichts anderes übrig bleiben, als deine Familienkasse zu kontaktieren. In einem Forum kann man dir nicht weiterhelfen.

Viele Grüße

AW: Nur das was dem gesetzlichen Schutz entspricht

Hallo Gast,

danke Dir für Deine Antwort. Wie kann die Familienkasse denn den Teil für z.B. ein Einzelzimmer heraus rechnen, wenn ich einen Kompakttarif abgeschlossen habe, sprich wenn aus dem Tarif nicht ersichtlich ist, welcher Anteil für das Einzelzimmer kommt, etc.?

Grüße
Alex

Nur das was dem gesetzlichen Schutz entspricht

Hallo,

Abziehbar ist nur der Teil des Beitrags der der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Hast du z.B. Einzelzimmer oder Krankenhaustagegeld mit drin, wird dieser Teil rausgestrichen.

Viele Grüße

AW: Gesetzlicher Versicherungsschutz

Hallo,

ich bin Student und habe somit die Möglichkeit in die private Versicherung zu wechseln ohne die Verdienstgrenze.

Viele Grüße

Gesetzlicher Versicherungsschutz

Aus der gesetzlichen Pflichtkrankenversicherung kommt man doch nur raus, wenn man über 4.162, 50 €/Monat verdient und dann dürfte Kindergeld kein Thema mehr sein.

Also bitte etwas mehr Informationen: Warum konntest du von der Pflicht- in die freiwillige Versicherung wechseln?

Grundsätzlich gilt: Krankenzusatzversicherungen sind nicht abziehbar. Beiträge für eine privaten Krankenversicherung (z.B. für Anwärter) sind abziehbar, wenn sie einen Krankenversicherungsschutz vermitteln, der demjenigen der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht.

Antwort schreiben

Du schreibst diese Antwort nur als Gast. Melde dich an, wenn du bereits ein Profil hast oder werde jetzt Mitglied der paradisi-Community: Kostenlos registrieren

Mehr Beiträge zum Thema