Anspruch auf Kindergeld? Nahe der Verzweiflung

Hallo,

ich habe heute Post von der Familienkasse erhalten. In der werde ich aufgefordert das Kindergeld für den Zeitraum März/06 bis Feb/07 zurück zuerstatten, weil ich keinen Anspruch hatte.
Bis März 06 habe ich studiert, danach habe ich meinen Studium abgebrochen und habe mich exmatrikulieren lassen. Nach dieser Zeit wusste ich nicht genau, was ich machen soll, was anderes studieren oder eine Ausbildungsstelle finden. Habe bis Sep/06 als Aushilfe in einem Handyshop gejobbt. Zwischen 10/06 und Feb/07 habe ich dann bei meinem Vater in der Gastronomie gearbeitet, aber als Familienmitglied und nicht als Aushilfe oder sonstiges. Ab März / 07 habe mich mich schließlich für eine Ausbildungsstelle bemüht. Ich weiß jetzt nicht, was ich machen soll. Habe ich wirklich keinen Anspruch auf Kindergeld? Schließlich geht es hier um knapp 2000 €, die ich nicht habe. Ich bitte um eure Hilfe. Vielen Dank im Voraus.

Antworten (1)
Nachweislich ausbildungsplatzsuchend

Tätigkeiten als Aushilfe bzw. mitarbeitender Familienangehöriger erfüllen nicht die Anspruchsvoraussetzungen des § 32 Abs. 4 EStG.

Kindergeld bekommt nur, wenn sich in Ausbildung befindet oder eine Ausbildung mangels Ausbildungsplatz nicht beginnen oder fortsetzen kann. "Ich wusste nicht genau, was ich machen soll" klingt nicht nach aktiver Ausbildungsplatzsuche.

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