Kindergeld und Strafbefehl

Ich bin vor einigen Jahren mit meinen vier minderjährigen Kindern, nach Jobverlust, gescheiterter Ehe, Zwangsverkauf von meinem Haus ins Ausland gezogen.

Nach einem Nervenzusammenbruch und nachdem wirklich mein ganzer Lebens“traum“ zusammengebrochen war hatte ich damals geplant im Ausland erst mal einige Zeit Luft zu schnappen und Zeit für meine Kinder zu haben.
Eine Freundin hatte uns eingeladen, eine Zeit bei ihr zu bleiben. Dabei ist es geblieben, ich bin im Haus einer Freundin untergekommen und nicht mehr nach Deutschland zurück, lebe hier von Gelegenheitsarbeiten meinem Gemüsegarten und kleiner Viehzucht. Eigentlich ganz zufrieden zum „Sinn des Lebens“ zurückgekehrt.
Das ganze Drama um wie und was erspare ich hier, es würde die Seiten sprengen.

Soweit so gut. Tja, leider hatte ich vergessen der Kindergeldkasse davon Mitteilung zu machen. Die haben für gut eineinhalb Jahre weiterhin auf mein Konto gezahlt auf das ich vom Ausland keinerlei Eingriff mehr hatte – die Bank hat die Zahlungen zur Begleichung der Außenstände meiner Kredite für das Haus einbehalten.

Wie auch immer, das soll auch keine Entschuldigung sein. Ich hatte es auch einfach vergessen die Sache mitzuteilen und verstehe, daß das meine Schuld ist.

Jetzt der Sachverhalt:
Die Kindergeldkasse hatte mich bei der Staatsanwaltschaft angezeigt, von 10/2001 bis Jan. 2003 das Kindergeld ungerechtfertigt bezogen hätte Gesamt 10.100, -- Euro. Ich hatte nach dem ersten Anschreiben der Staatsanwältin Auskunft über meine Situation erteilt, das ganze schriftlich erklärt und auch die monatliche Rückzahlung der Beiträge angeboten mit der Bitte doch in Bezug auf meine miserablen finanziellen Verhältnisse Gnade walten zu lassen.
Das war wohl nichts: Gegen mich wurde nun Strafbefehl erlassen mit 2700 Euro zu 180 Tagessätzen. Vorsätzliche Steuerhinterziehung.
Ich bin am Ende und habe das Geld nicht weil ich auch kaum Unterhaltszahlungen für meine Kinder bekomme. Meine Einkünfte reichen uns zum überleben und für nichts mehr.

Vater 1, (meine erste Ehe, 2 Kinder) ist selbständig, hat rückständige Zahlungen an das Finanzamt & Gläubiger, die jeden Monat Kontopfändung betreiben und somit für die Unterhaltszahlungen überhaupt nichts überbleibt. Hier erhalte ich überhaupt keine Zahlungen. Unterhaltsrückstände aus 12 Jahren von ca. 35.000, -- Euro bisher.

Vater 2, ist Manager in 2 Firmen, hat Arbeitsverträge über Minimalbeträge mit seinen Arbeitgebern, da er zwei weiteren Kindern unterhaltspflichtig ist (nie einen Pfennig unterhalt zahlte, weswegen ihm dann die Mütter an die Hacken sind) mittlerweile noch ein Kind in die Welt gesetzt hat und mit seiner Freundin in ner schicken Wohnung wohnt, fährt dafür Geschäftswagen, hat ne Firmenwohnung in Italien, ein Boot etc. um seinen alten Unterhaltszahlungen (Rückstände von einigen zig-tausend Euro) hat er privaten Konkurs angemeldet. Von ihm erhalte ich ab und an noch nicht mal den Mindestunterhalt für seinen Sohn, auch nur deshalb, weil mir seine alten „Arbeitsverträge & Vereinbarungen“ mit den Arbeitgebern gut bekannt sind und ich das ja irgendwie gegen ihn auslegen könnte.
Er hat bei mir Unterhaltsrückstände von bisher ca. 5.000 Euro, wenn ich von der Düsseldorfer Tabelle ausgehe.

Durch Gelegenheitsarbeiten habe ich mit meinen Kindern hier monatlich ca. 600, -- Euro zum Leben zur Verfügung. Wir erhalten keinerlei staatliche Zuwendungen.

Vater 1 (wir sind geschieden) ist kooperativ, versteht meine verzweifelte Situation mit dem Strafbefehl, hat sich erkundigt und festgestellt, daß das Kindergeld – da er ja noch immer in Deutschland steuerpflichtig ist – an ihn gezahlt und an mich ausgezahlt (per Abtretung) werden kann.
Nach Rücksprache mit seiner Kindergeldkasse stehen Rückzahlungen für 4 Jahre zu. Die Anträge sind ausgefüllt und auf dem Weg nach Deutschland unterwegs. Wenigstens hier ein kleiner Lichtblick.

Vater 2 (noch immer mit ihm verheiratet, seit 6 Jahren getrennt lebend – das Geld für die Scheidung fehlt) lacht sich heimlich ins Fäustchen, ihm gefällt wohl dieser kleine Rachefeldzug.

Meine Frage:
Was kann ich jetzt tun, ich habe 14 Tage Zeit gegen den Strafbefehl Einspruch einzulegen?

Soll ich das überhaupt tun? Oder meine Tagessätze abzahlen und das Thema als Gelernt abhaken?

Hätte ich damals die Sache nicht verschlampert, hätte Vater 1 ja sofort das Kindergeld beantragen können – also währe nichts Unrechtmäßiges dabeigewesen.

Die Kindergeldkasse bezieht sich mit dem Umzug ins Ausland und daß ich damit meinen Steuerwohnsitz nicht mehr in Deutschland hätte. Bis zum Zwangsverkauf meines Hauses in 2003 haben die aber immer noch die Grundsteuern dafür haben wollen. Also bestand noch eine Steuerpflicht oder nicht?

Uff was ist das alles kompliziert, wer kann mir denn weiterhelfen.

Ich danke wirklich für alle Tipps und antworten.

Antworten (1)
KIndergeld

Hallo elena,

sorry wegen meiner Neugierde, kannst du mir sagen, was aus deinem Strafbefehl geworden ist, ich wohne seit fasz drei jahren in der schweiz, und habe wieterhin kindergeld bezogen aber nur von deutschland, in deinem artilkel steht was von wegen das der vater das geld bezieht und an mich abtreten kann geht das auch rückwirkend?
Wäre sehr froh wenn du mir da weiterhelfen könntest!!!

Mit lieben grüssen Pascale

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