Kindergeld rueckzahlung

Hey, ich habe einen Antrag gestellt das man meine Tochter ihr zustehendes Kindergeld zurueckbezahlt. Der Antrag wurde gestellt bevor Sie vier Jahre alt wurde, genau dann wo wir zurueck gegangen sind nach Deutschland. Sie wurde im Ausland geboren und hatte leider nicht die Moeglichkeiten zurueck nach Deutschland zukommen aus finanziellen Gruenden. Allerdings Ihre Geburtsurkunde wurde von der deutschen Botschaft beim Standamt Berlin I eingeschrieben, wo Sie geboren wurde. Der Kindergeldrueckzahlungsanspruch wurde abgelehnt. Was kann man tun schliesslich steht es Ihr doch zu wie allen anderen Kinder, leider aus finanziellen Gruenden konnten wir nicht vorher nach Deutschland kommen. Hatte meine arbeitsstelle vor vier Jahren verloren und habe mich so ueber Wasser gehalten da es nicht arbeitslosen Geld oder Sozialamt gab. Habe einen Kredit aufgenommen um mit Ihr zurueck nach Deutschland zukommen allerdings habe ich erwartet das mir das Kindergeld zurueck erstattet wird. Dank im voraus fuer Ihre Auskunft

Antworten (2)
Wohnsitz in D oder in der EU

In welchem Land lebt(e) deine Tochter?

Kinder, die weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet, haben, werden beim Kindergeld nicht berücksichtigt (§ 63 EStG).

Streit ums kindergeld ist ein großen thema hier, willkommen zurück in deutschland! -.-'''
ich weiß nicht was du tun sollst, aber ich wünsche dir und euch alles gute, dass es klappt und ihr das ge3ld bekommt, das euch zusteht !

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