Kindergeldrückzahlung - Verjährungsfrist

Hallo,

ich weiß gar nicht ob ich hier richtig bin mit meinem Thema, da ich mich noch nicht so gut auskenne, hoffe aber man sieht mir das nach.

Es geht um Kindergeldrückzahlung (zwecks überhöhter Auszahlung).
Ich zahle schon seit Oktober 2008 monatlich 25.- zurück, selbst bekomme ich nur eine kleine EU-Rente, daher kann ich keine größeren Raten leisten.

Nun habe ich das BA Forderungsmanagment der Arge um einen Kontoauszug gebeten.

Ich habe gesehen, dass die monatlichen Zinsen oft sogar meine monatlichen Raten von 25.- übersteigen und ich frage mich wirklich, wie ich das unter diesen Umständen jemals abzahlen soll, da von der eigentlichen Schuld ja überhaupt nichts getilgt wird.

Mir geht es jetzt aber auch speziell um einen Punkt, denn in dem Kontoauszug steht unter anderem:

Verjährungsfrist: 5 Jahre
angewiesene Verj: 31.12.13
masch errechn Verj: 31.12.13


Bitte was bedeutet das mit dieser Verjährungsfrist ??

Ich hoffe sehr, dass mir hier jemand helfen kann und bin wirklich für jede Antwort dankbar.


Vielen Dank im Voraus.

Antworten (4)
Ist das überhaupt rechtens??

Halli, hallo,

habe gerade diesen Thread gesehen. Aber ist das überhaupt rechtens?? Ist doch deren Schuld, wenn sie es versäumen mitzubekommen, dass sie dir zu viel zahlen!!

Also ich würde dir ganz ehrlich empfehlen, frag mal bei den Beratern von FinQ nach. Leg dir mal den Link bei, weil die können dir definitiv richtige Antworten geben.

http://finq.com

Liebe Grüße

Niederschlagung von Steuerschulden

Http://de.wikipedia.org/wiki/Niederschlagung

Ja natürlich meinte ich die Arbeitsagentur...entschuldigung.

Das sind ja teilweise monatlich 40.- nur an Zinsen, wie soll das denn ein Mensch je abbezahlen können ?? :(

Was ist eigendlich "Niederschlag" ?

Ich habe diesen Begriff noch nie gehört.

Zinsen höher als die Raten

Wenn die Zinsen höher sind, als deine monatlichen Raten, zahlst du doch bis an dein Lebensende.

Wende dich an das BA Forderungsmanagement zwecks einer Lösung (Stundung, Niederschlag oder Erlaß). Auch was es mit der angegebenen Verjährung auf sich hat, kann dir nur dort korrekt erklärt werden.

PS: Die Arge hat nichts mit Kindergeldüberzahlungen zu tun. Meinst du vielleicht die Agentur für Arbeit?

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