Änderung des des Einkommens in Bezug auf das Kindergeld

Hallo,
ich habe in meiner Firma eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen, damit ich mit meinem Brutto Betrag unter die Kindergeld-Grenze falle. Da jetzt diese Grenze höher gesetzt worden ist, wollte ich fragen, ob ich meine betriebliche Altersvorsorge herabsetzen kann, ohne einen neuen Kindergeldantrag stellen zu müssen? Bemerkung: Bei der Herabsetzung meiner BAV bin ich immer noch unter der Kindergeldgrenze!!!

Antworten (1)

Wenn das Einkommen dann niedriger ausfällt, muß es nicht mitgeteilt werden. Die Einkommensgrenze wurde nicht erhöht, man kann jetzt nur den Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung vom Brutto abziehen, d.h. Brutto abzüg. Arbeitnehmeranteil zur SV abzüglich 920, -- Euro Werbungskostenpauschale (sollten Werbungskosten über 920, -- Euro jährlich anfallen, könnten erhöhte Werbungskosten per Vordruck geltend gemacht werden).

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