Falscher Rückforderungsbescheid - Kindergeld anfechten?

Welche Möglichkeiten bestehen, einen Rückforderungsbescheid anzufechten, der offensichtlich falsch ist bzw. auf falschen Annahmen basiert. Ich habe einen Rückforderungsbescheid erhalten, der mir eine Frist von 2 Wochen einräumt, um ca. 7000 Euro Kindergeld zurückzuzahlen. Dazu bin ich in der angegebenen Frist nicht in der Lage.
Kann man sich gegen die Rückzahlung bzw. die Fristen irgendwie wehren (Einstweilig Verfügung, Dienstaufsichtbeschwerde, etc.?
Was passiert, wenn ich den Betrag nicht fristgerecht bezahle?
Der Bescheid kam als normaler Postbrief und war unvollständig (Anlagen auf die im Schreiben verwiesen wurden, waren nicht enthalten).
Ist so ein Vorgehen überhaupt rechtens: "Auch wenn Sie Einspruch einlegen, müssen Sie den Erstattungsbetrag sofort begleichen!"
Wer ist hier die Kontrollinstanz? Es kann doch nicht sein, dass man hier der Willkür der Ämter hilflos und ohne echte Einspruchsmöglichkeit ausgesetzt ist. Und es geht noch weiter, man kann zwar Einspruch erheben, der wird dann aber erst in einem "förmlichen Ermittlungsverfahren durch die Bußgeld- und Strafsachenstelle" berücksichtig.
Wenn ich 100% überzeugt bin, dass die im Unrecht sind, kann ich dann so ein Verfahren auf mich zu kommen lassen? Welche zusätzlichen Kosten können mir dabei entstehen? Anrufen, und direkt mit den zuständigen Sachbearbeitern reden kann man leider auch nicht.

Antworten (2)
Wie ist es ausgegangen

Hallo Anja,

ich befürchte ähnliches auf mich zukommen. Wie ist es bei euch ausgegangen?

Gruss
Sandra

wehr dich

Hallo
wir hatten als Grenzgänger ähnliche Probleme. Ich habe mich schriftl. an Fam.ministerin Ursula v. Leyen, an die Europäische Komission und an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gewandt(u.a.).Abgeordnete deines Wohnorts sind dir auch behilflich.
Grüße von anja aus dem klettgau

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