Muss eine Nachzahlung nicht umgehend erfolgen?

Hallo Zusammen,

ich habe einen Bewilligungsbescheid von 30. Juli für meine Volljährige Tochter erhalten, wo drin steht das ab August 2013 Kindergeld gezahlt wird. Von Einer Nachzahlung stand da nichts dabei.
Wir bekommen das Kindergeld immer Monatsanfang.
Bis heute ist das Kindergeld für August nicht da.
Bei Nachfragen bekomme ich immer die Aussage, dass lt. Computer die Zahlung aktiv ist und man wahrscheinlich vergessen hat die Nachzahlung einzutragen und sonst könnte man sich auch selbst erklären, warum das Geld nicht gezahlt wird.
Lt. deren Aussage dauert die Prüfung noch mindestens 14 Tage. Man kann nicht sagen, wann die Nachzahlung erfolgt.Seit dem 6.8. wird das mittlerweile geprüft.
Meine Tochter ist auf das Geld dringend angewiesen.
Muß so eine Nachzahlung nicht umgehend erfolgen?

MfG

Antworten (3)
Bewilligung war zu kurzfristig

Hallo,

dann war die Zeit zwischen Bewilligung (30.07.) und Auszahlungstermin (02.08.) zu kurz.
Bei solchen Datenmengen, wie sie die Familienkassen haben, ist idR 2 Wochen vor Auszahlung Buchungsschluss.
Es gibt in Deutschland ungefähr 9 Mio. Kindergeldberechtigte. D.h. pro Kindergeld-Zahlungstermin müssen rund 900.000 Datensätze verarbeitet werden. Das geht nicht über Nacht.

Alles was danach eingegeben wird, wird entweder beim nächsten Zahlungslauf berücksichtig oder muss als separate Zahlung veranlasst werden.

Nach § 66 Abs. 2 EStG wird Kindergeld monatlich gezahlt. Es gibt keine Rechtsgrundlage, dass das Kindergeld bereits am Monatsanfang zur Verfügung stehen muss.

Die Familienkasse hat dir zugesagt, dass sie den Fall prüft. Ich gehe also davon aus, dass du das August-Kindergeld noch diesen Monat bekommst und ab September alles normal läuft.

Keine Nachzahlung?

Hallo,

ich weiß das sich die Kindergeldzahlung nach der Kindergeldnummer richtet.
Der Termin für die Auszahlung bei uns war der 2.8.2013.
Und eben das ist das Problem, das Geld kommt nicht und keiner kann mir sagen warum das so ist und wann es denn gezahlt wird.

MfG

Nachzahlung?

Für deine Tochter wurde Kindergeld ab August bewilligt. Ich sehe da keine Nachzahlung.

Der Zeitpunkt für die monatliche Überweisung des Kindergeldes durch die Familienkasse richtet sich nach Ihrer Kindergeldnummer:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Publikation/pdf/Ueberweisungsplan-2013.pdf

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