Fragen zum Kindergeld und Abzweigungsantrag

Hallo :)
Folgende Situation.
Mein Freund hat ein Abzweigungsantrag gestellt, da er seit fast 4 Monaten nicht mehr zu Hause wohnt. Die Mutter zahlt kein Kindergeld an ihn, auch nicht ein Teil. Die Familienkasse hat sich mit der Mutter in Verbindung gesetzt mit der Aufforderung, dass sie die letzten 5 Jahre nachweisen muss, dass ihr Sohn dort gemeldet war, ansonsten muss sie ca. 20000€ zurückzahlen. Da die Mutter geäußert hat, dieses Schreiben zu ignorieren, stellen wir uns jetzt die Frage was passiert. Da die Mutter arbeitlos ist, kann sie nicht für die Summe aufkommen. Zahlt die Familienkasse die 20000 an meinen Freund rückwirkend oder übernimmt das Jugendamt die Kosten, da die Mutter nicht zahlen kann. (Das Jugendamt holt sich das Geld zurück, wenn sie wieder Berufstätig ist). Oder wird die Summe nur Rückwirkend gezahlt, seit dem er den Abzweigungsantrag gestellt hat. Er erhält auch kein Unterhalt von seinen Eltern, die getrennt leben. Ich hoffe, dass uns jemand helfen kann! Vielen Dank! Liebe Grüße Chococat

Antworten (4)

Danke :)

@chococat

In den meisten Fällen berechnen Behörden erst ab dem Tag der Antragstellung. Am Besten ruft ihr Montag mal bei der Familienkasse an und informiert euch. Da arbeiten auch nur Menschen und die können euch auf jeden Fall beraten.
Wünsche euch viel Glück und Kraft auf eurem Weg.
LG Rice

Danke für die Information. Das Geld hat er ja nie gesehen. Der Antrag wurde im Februar gestellt, mit der Bescheinigung, dass er seit dem 01.12.2016 nicht mehr zu Hause wohnt. Also bekommt er tatsächlich nur das Geld mit Beginn des Abzweigungsantrag zurück. Sicher?Vielen Dank!

@chococat

Die von dir genannten 20.000€ wird dein Freund nicht erhalten, da er erst seit 4 Monaten nicht mehr zu Hause wohnt. Wenn seine Mutter sich nicht um die Aufforderung kümmert, steht irgendwann der Gerichtsvollzieher vor der Tür und sie muss einen Offenbarungseid ablegen. Das sind Vorgänge die deinen Freund nicht betreffen und somit wird er auch nicht die Rückzahlung erhalten. Diese geht direkt an die Familienkasse, das Jugendamt hat damit rein garnichts mit zu tun. Zur Klärung solcher Fragen wendet euch doch an die AWO, die beraten kostenlos und es gibt sie in jeder größeren Stadt. Also bitte nicht mit dieser riesen Summe rechnen, er bekommt wenn dann nur die Rückerstattung ab Antragstellung.

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