Kindergeld nach Zivildienst beantragen

Hallo Leute,

ich habe zur Abwechslung eine Frage zum Kindergeld. ;)

Ich bin bis einschließlich Juni 2010 Zivi, im September 2010 fange ich eine Ausbildung an. Bekomme ich in diesem Zwischenzeitraum von 2Monaten auch schon Kindergeld?

Wenn ja, wie ist das mit der Einkommensgrenze? Wenn ich recht informiert bin, werden in meinem Fall ja nur die 4 bzw 6Monate berücksichtigt, wo tatsächlich Kindergeld bezogen wird. Ist es demnach völlig egal wie viel ich in der Zeit des Zivildienstes dazuverdiene und somit deutlich über der Einkommensgrenze liege?

Grüße Wolli ;)

Antworten (1)
Übergangszeit

Du hast auch in der Übergangszeit zwischen Zivildienst und Ausbildung Anspruch auf Kindergeld (§ 32 Abs. 4 Nr. 2b EStG).

Die Einkommensgrenze beträgt 4.002 € (6/12 von 8.004 €). Berücksichtigt wird dein Einkommen von Juni bis Dezember 2010. Beachte aber, dass dein Entlassungsgeld (690, 24 €) mit in diesen Zeitraum einfliesst.

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