Abzug der Sozialversicherung bei Berechnung

Nach einem BGH-Urteil dürfen die Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr bei der Berechnung der Bemessungsgrenze für Erhalt des Kindergeldes eingerechnet werden. Kann man auch für schon abgelehnte Anträge (hier von 2004) bzw. für Anträge, die nachträglich zurückbezahlt werden müssen, eine neue Berechnung der Bemessungsgrenze verlangen und das Kindergeld nachträglich wieder erhalten?
MfG

Antworten (2)
Was zählt in die Sozialversicherungen?

Wir liegen an der Grenze beim berufbegleitenden Wirtschaftsinformatikstudium.

Meine Frage wäre, ob alle Sozialversicherung und somit auch die Krankenkasse abgezogen werden dürfen!!!!


Gruß
S. J.

Ja, man kann das Kindergeld rückwirkend bis 2001 neu "berechnen lassen". Allerdings ist hier wieder ein Antrag notwendig. Genauere Auskünfte erteilt die zuständige Familienkasse in ihrem Wohnortbezirk.

Antwort schreiben

Du schreibst diese Antwort nur als Gast. Melde dich an, wenn du bereits ein Profil hast oder werde jetzt Mitglied der paradisi-Community: Kostenlos registrieren

Mehr Beiträge zum Thema