Kindergeld abgelehnt, was nun?

Hallo ihr Lieben,

erstmal zu meiner Person:

ich bin 19Jahre alt und habe als ich 12 war meine Mutter verloren... damals war der Aufenthaltsort meines vaters unbekannt und ich bin in eine Pflegefamilie gekommen.

Das Kindergeld haben dann natürlich meine Pflegeeltern bekommen.

Mittlerweile hat sich das Verhältnis zwischen uns verchlechtert und ich bin daraufhin in eine eigene Wohnung gezogen (Mietwohnung).

Ich bin Momentan in einer Ausbildung als Chemielaborant und habe Kindergeld für Vollwaisen beantragt.

Dies wurde aber abgelehnt mit der Begründung:

"Nachdem der Aufenthalt Ihres Vaters bekannt ist, liegen die Anspruchsvoraussetzungen nicht vor"

(Mein leiblicher Vater ist in der Zwischenzeit auch wieder aufgetaucht, als ich in der Pflegefamilie war. Jedoch möchte ich keinen Kontakt zu ihm haben)

Was soll ich nun machen? ich mein, da ich wirklich nichts mit meinem Vater zu tun habe ist das doch Schwachsinn... Zudem bleibt mir am Ende des Monats fast gar nichts mehr...

Ich kann mir nicht ma schöne Klamotten leisten...
Ich wäre so sehr auf das geld angewiesen.

Da muss doch irgendetwas zu machen sein oder?

Lohnt sich ein Wiederspruch? Vorallem mit welcher Begründung?


Vielen Dank an alle schonmal im Voraus!!!

LG

Antworten (6)
Hilfe für junge Volljährige

Die Halbwaisenrente soll den fehlenden Unterhalt des Elternteils ersetzen. Es gibt zwar Einkommensgrenzen, aber die sind recht großzügig.

Den Antrag stellt du bei der Deutschen Rentenversicherung.
Die Rentenversicherung hat Beratungsstellen:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Navigation/Beratung/Beratungsstellen_node.html

Wenn du grundsätzlich Hilfe benötigst (bei Behördengänge oder anderem) kannst du dich auch ans Jugendamt wenden (Hilfe für junge Volljährige). Da du erst 19 bist, sind sie noch zuständig.

Rentenversicherung

Danke für deine klasse Antwort!

Ja meine Mutter hat mind. 5 Jahre gearbeitet! Bedeutet das automatisch, dass es mir gewährleistet wird?

Sprich Antrag ausfüllen, abschicken und warten bis das geld gezahlt wird?

Ich mein ich bekomme ja auch Ausbildungsvergütung, wieso sollte man mir noch mehr Geld geben?


Zur Rentenversicherung, wo meldet man sich da am besten? Ich bin mir nicht bewusst irgendeinen namen einer solchen versicherung zu kennen....

Gibt es da sowas wie öffentliche Einrichutngen wo jeder hin kann und die mir dann helfen?


Auch hier wäre ich Ihnen über eine Antwort durchaus sehr sehr dankbar !

LG und einen schönen Abend noch !

Halbwaisenrente + BAB

Entschuldige, ich hatte vorausgesetzt, dass dies alles bekannt ist.

Halbwaisenrente: Es besteht Anspruch, sofern deine Mutter die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt wurde. Hat deine Mutter mindestens 5 Jahre in Deutschland gearbeitet?
Hast du einen Betreuer beim Jugendamt? Wenn ja, frag ihn, ob die Waisenrente vielleicht bereits an das Jugendamt oder an deine Pflegeeltern gezahlt wird.
Genauso haben deine Pflegeeltern bis zu deinem Auszug bestimmt auch Kindergeld für dich erhalten.

Hast du keinen Betreuer beim Jugendamt, kannst du auch einfach bei der Rentenversicherung vorbeigehen und nachfragen. Die helfen dir auch bei der Antragstellung. Frag vorher an, welche Unterlagen du benötigst. Sollte bisher keine Rente gezahlt worden sein, kann bis zu einem Jahr rückwirkend gezahlt werden.
Mehr Informationen: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB): Antrag kannst du beim der Agentur für Arbeit stellen. Du benötigst aber Auskünfte von deinem Vater über sein Einkommen.
Mehr Informationen: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26546/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A072-berufliche-Qualifizierung/Allgemein/Berufsausbildungsbeihilfe-BAB

Antrag auf anteilige Auszahlung des Kindergeldes: Über diesen Antrag erreichst du, dass das Kindergeld von der Familienkasse direkt an dich ausgezahlt wird. Du haftest dann auch für Rückforderungen der Familienkasse.
Wenn kein Unterhalt gezahlt wird und kaum Kontakt zwischen Elternteil und Kind besteht, empfiehlt sich so ein Antrag.
Ohne diesen Antrag bekommt das Kindergeld dein Vater und er müsste es weiterleiten.

Antrag auf anteilige Auszahlung des Kindergeldes

Vielen lieben Dank für die schnelle und vorallem ausführliche Antwort!!

Dieser "Antrag auf anteilige Auszahlung des Kindergeldes" was hat es damit auf sich?

Ich meine da mein vater dann das Kindergeld beantragen muss, verstehe ich nicht, wofür man diesen "Antrag auf anteilige Auszahlung des Kindergeldes" noch braucht..
Könnten Sie mir das vlt noch erklären bitte?


Sie haben zudem noch von Bab und halbwaisenrente gesprochen.

Bislang hábe ich diese Möglichkeiten noch nie gehört...

Da ich alleine Lebe und niemanden habe, bin ich Ihnen für Ihre Hilfe sehr sehr dankbar.

habe ich einen Anspruch auf die Halbwaisenrente? Wo beantrage ich diese?

Und wie sieht das zudem mit dem Bab aus? Wo beantrage ich das?


Natürlich könnte ich auch googeln, aber da Sie mir den Eindruck machen, als ob Sie genau wissen wovon Sie sprechen, ist mir das Forum hier lieber und sicherer.

Ich freue mich auf eine Antwort von Ihnen und bin sehr gespannt.

Vielen lieben Dank im voraus !!!

LG jan

PS: Noch was zur finanziellen Lage ...

Ich gehe davon aus, dass du eine Ausbildungsvergütung erhälst.
Dazu Halbwaisenrente.

Da du jetzt in einer eigenen Wohnung lebst, kannst du noch Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen. Allerdings benötigst du auch hier, Auskünfte deines Vaters zu seinem Einkommen.

Ich weiß nicht, was zwischen euch vorgefallen ist, aber solange man als junger Mensch staatliche Leistungen beanspruchen möchte (Kindergeld, BAB, BaföG etc.) erleichtert ein Minimum an freundlichem Kontakt zu den leiblichen Eltern die Beantragung ungemein.

Kindergeld ist nunmal eine Leistung für die Eltern, auch wenn der Name was anderes verspricht. Auch bei den anderen Leistungen erleichtert die Mitarbeit der Eltern die Sache. Vorallem beschleunigt sie sie, da man nicht erst mit Anwalt und Bußgeld drohen muss.

Du bist kein Vollwaise!

Du bist ja ganz offensichtlich kein Vollwaise.
Der Aufenthaltsort deines Vaters ist bekannt.
Sofern er in Deutschland lebt, ist dein Vater der Kindergeldberechtigte.
Lebt es im EU-Ausland, könnte gar kein Anspruch auf deutsches Kindergeld bestehen, wenn dein Vater die Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllt (er muss in Deutschland steuerpflichtig sein).
Einspruch ist zwecklos, da keinerlei Erfolgsaussicht.
Schwachsinn ist die Ablehnung auch nicht, da du Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz (Vollwaise) beantragt hast, welches gar nicht greift.
Da dein Vater noch lebt, musst du einen Antrag nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) stellen.
Kindergeld ist eine Steuererleichterung der Eltern. Nur wegen familiäre Zerwürfnissen kann die Familienkasse nicht einfach das Gesetz austauschen.

Dir bleiben jetzt zwei Möglichkeiten:
1. Du bittest deinen Vater das Kindergeld für dich zu beantragen. Gleichzeitig stellst du einen Abzweigungsantrag bei der Familienkasse (nennt sich "Antrag auf anteilige Auszahlung des Kindergeldes").
2. Du stellst den Kindergeldantrag selbst (zuständig ist die Familienkasse am Wohnort deines Vaters) und dazu den Abzweigungsantrag. Wegen der Berechtigtenbestimmung dürfte es keine Probleme geben, da deine Mutter verstorben ist. Falls es doch Probleme gibt, kannst du dich zwecks Berechtigtenbestimmung ans Familiengericht wenden.

Das Formular für Vollwaisen kannst du allerdings nicht verwenden, sondern den normalen Kindergeldantrag. Dein Vater wird über die Kindergeldzahlung an dich informiert. Sollte er Unterhalt zahlen (auch z.B. über den Umweg Jugendamt), bekommst du es nicht ausgezahlt, sondern er.

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