Kindergeld und Gewerbe

Hallo,

ich bin verheiratet. Meine Frau erhält noch Kindergeld und wartet auf einen Studienplatz. Sie hat also kein anderes Einkommen.

Ich selbst bin Student und habe einen Job und verdiene knapp unter dem Grenzbetrag 8004€ im Jahr.

Ich würde jetzt gerne nebenbei ein Gewerbe für einen Onlineshop anmelden. Ich kann aber nicht wissen, ob und wie viel ich mit dem Onlineshop verdienen werde.

Meine Frage lautet, erhält meine Frau trotz Gewerbe weiterhin Kindergeld? Ändert sich der Grenzbetrag? Oder wie läuft das dann alles ab?

Antworten (7)
@Shareef

Gewerbe = Einkommen

Und dort wird erläutert, wie die Familienkasse bei verheirateten Kindern das Einkommen berechnet.

> Meine Frage lautet, erhält meine Frau trotz Gewerbe weiterhin Kindergeld?

Kommt darauf an, wieviel du verdienen wirst?

> Ändert sich der Grenzbetrag?

Nein, warum auch?

> Oder wie läuft das dann alles ab?

Siehe DA-FamEStG.

@Gast

Kann dort nichts von Gewerbe finden.

Verheiratetes Kind

Ich empfehle die Lektüre von DA 31.2.2 DA-FamEStG 2012:

http://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Kindergeld_Fachaufsicht/Familienkassen/Dienstanweisung/Dienstanweisung_node.html

Kindergeld und Gewerbe

Was meinst Du genau mit ''verdienen''? 11000€ Umsatz oder 11000€ Gewinn?

Die 8004€ gelten dann also nur für unser Privatverdienst? Der Umsatz vom Gewerbe spielt hier also keine Rolle?

Warum sollte mit 26 Schluss sein? Ich bekomme seit dem 25. Lebensjahr kein Kindergeld mehr. Meine Frau ist 21 und sie erhält Kindergeld.

135790
Solange du nicht über die grenze kommst, wäre das Ok.

Du darfst im Jahr ca. 11.150 Euro verdienen, ohne die Freigrenze von 8.004 Euro zu gefährden, denn es gehe ja noch Sozialversicherungen und Werbepauschale ab.

Aber ab dem 26. Lebensjahr dürfte mit Kindergeld Schluss sein.

@ 135790

Ich bin 25 und sowohl Student als auch Arbeiter. Jetzt möchte ich halt noch ein Gewerbe anmelden.

Meine Frau ist Ausbildungssuchend und 21 Jahre alt.

135790
@Shareef

Wie alt bist du denn?
Du hast also einen normalen Job?
So viel ich weiß, steht euch dann gar kein Kindergeld mehr zu.
Den Kindergeld wird nur gezahlt, wenn man über 18 ist, wenn man entweder Ausbildungsplatz suchend ist, wenn man in der Ausbildung ist, oder noch zur Schule geht.

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