Kindergeld unrechtmäßig erhalten, Ex stand Geld zu

Hallo, leider hat sich bei uns folgendes Kindergeld-Problem aufgetan. Die Tochter meiner Frau ist mit Beginn ihrer Ausbildung bei uns ausgezogen, meine Frau hat weiter Kindergeld bekommen. Dieses wurde an die Tochter überwiesen. Leider haben wir versäumt der Kindergeldkasse den Auszug mitzuteilen. Da der Vater der Tochter mehr Barunterhalt zahlt, hätte er wohl das Kindergeld bekommen müssen. Dieser hatte allerdings nichts dagegen, dass wir das Kindergeld weiter bekommen und wir dieses an die Tochter weiterleiten. Nun haben wir von der Kindergeldkasse nach unserer Heirat/Namensänderung ein neues Formular für einen Kindergeld-Antrag mit dem Hinweis erhalten, dass nun erneut geprüft wird, wer bevorrechtigt Kindergeld bekommt. Frage: Droht uns da unter Umständen eine Kindergeldrückzahlung, da dem Ex meiner Frau das Kindergeld formal zugestanden hätte, auch wenn dieser mit dem Vorgehen, dass wir das Kindergeld an die Tochter geben, einverstanden war? Eine Antwort/Hilfe aus dem Forum wäre prima.

Antworten (1)
Weiterleitung des Kindergeldes

Ja, euch droht unter Umständen eine Rückforderung, da der Vater nach § 64 EStG allein kindergeldberechtigt war.
Die Mutter kann aber geltend machen, den Erstattungsanspruch der Familienkasse durch Weiterleitung – d. h. Zahlung des Kindergeldes in gesetzlicher Höhe an den allein Berechtigten (an den Vater, nicht die Tochter!) – erfüllt zu haben. Dies hat sie durch die Vorlage einer schriftlichen Bestätigung des Vaters über die Weiterleitung mit dem Vordruck „Bestätigung zur Vorlage bei der Familienkasse“ (KG14, einfach googeln) nachzuweisen.
Quelle: V34 Abs. 3 DA-KG

Die Vorlage von Kontoauszüge bzw. eine Bestätigung des Kindes über den Erhalt des Kindergeldes reicht der Familienkasse nicht als Nachweis, da das Kind nicht kindergeldberechtigt ist/war.

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