Kindergeld während des Praxissemesters

Hallo,

ich bin 23 und bin gerade im Praxissemester. Meine Mutter hat vor Beginn des Praxissemesters unseren JobCenter darüber informiert. Für die Zeit des Praxissemesters habe ich keinen BaFöG-Antrag gestellt, da ich die 650€ Praxisvergütung als ausreichend empfand. Ich wusste aber nichts darüber, dass ich dann automatisch wieder zur Bedarfsgemeinschaft gehöre und mir Unterkunftszuschuss zusteht.
Heute habe ich wieder einen Brief von unserer Sachbearbeiterin aus dem JobCenter erhalten, der besagt, dass ich während des Praxissemesters (4 Monate bis jetzt) Kindergeld zu unrecht bezogen habe.

Stimmt das wirklich? Ich kenne mich da absolut nicht aus und habe bei solchen Sachen immer auf die Hilfe der JobCenter-Mitarbeiterinnen gehofft. Warum haben sie mir dann überhaupt das Kindergeld gezahlt?

Und wird es für mich irgendwelche sonstigen Konsequenzen geben, außer der Rückzahlung der "zu unrecht bezogenen" Leistungen?

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antworten und bitte, mein Deutsch zu entschuldigen (bin erst seit kurzem in Deutschland).

Antworten (1)
Kann nicht stimmen ...

Schau bitte nochmal nach, wer wem einen Brief mit welchem Inhalt geschrieben hat.

Das Jobcenter zahlt weder das Kindergeld aus, noch prüft es die Anspruchsvoraussetzungen. Dafür sind die Familienkasse der Agentur für Arbeit zuständig.
Auch wäre deine Mutter oder dein Vater die/der Kindergeldberechtigte und wäre von der Familienkasse angeschrieben worden, nicht du.

Also entweder kam der Brief nicht vom Jobcenter oder es geht nicht direkt um das Kindergeld.

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