Kindergeld wenn Vater in Österreich arbeitet

Hallo ich und meine frau haben vor kurzen zwillinge bekommen und haben kindergeld und elterngeld anträge gestellt wo sich die kindergeldstelle schon quer stellt da ich in österreich arbeite
nun zu meiner frage : ich bin grenzgänger wohne in deutschland mit meiner frau die bis zur geburt der kinder auch in deutschland berufstätig war
warum tut sich die kindergeldstelle so schwer damit habe auch nix in öreich beantragt....kann mir jemand weiter helfen bitte

Antworten (2)
@Patricia

Deine Schwester hätte nur Anspruch auf Kindergeld für deinen Sohn, wenn er ihr Pflegekind ist. Pflegekinder müssen mit der Pflegemutter durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Band verbunden und außerdem in den Haushalt aufgenommen sein (§ 62 Abs. 1 i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG).

Auszüge aus der Dienstanweisung zum Kindergeld (DA-KG):
- Die erforderliche familienähnliche Bindung muss von vornherein auf mehrere Jahre angelegt sein.

- Ein Pflegekindschaftsverhältnis setzt des Weiteren voraus, dass ein Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den Eltern nicht mehr besteht. Die Auflösung des Obhuts- und Pflegeverhältnisses des Kindes zu den leiblichen Eltern kann i. d. R. angenommen werden, wenn ein schulpflichtiges Kind über zwei Jahre und länger keine ausreichenden Kontakte mehr hat.

- Ein Kind, das sich wechselweise bei der Pflegeperson und bei seinen Eltern aufhält, ist nicht in den Haushalt der Pflegeperson aufgenommen.

Hier ist die familiäre Bindung des Jungen zur Tante nicht auf mehrere Jahre, sondern nur auf ein Jahr ausgelegt. Zudem besteht das Obhuts- und Pflegeverhältnis zur Mutter noch.

Somit ist die Tante nicht kindergeldberechtigt.

> Die Ausgaben hat sie ja auch für Lebensmittel,
> Schulmaterial, Kleidung, etc.

Kindergeld soll den Unterhaltspflichtigen entlasten. Unterhaltspflichtig ist aber nicht die Tante, sondern ihr als Eltern.

Kindergeld für Auslandsdeutsche Kinder die 1 Jahr in D sind

Ich habe eine andere Frage, wusste aber nicht wie ich ein neues Thema öffne.
Ich lebe im Nicht-europäischem Ausland und habe nun meinen Sohn für 1 Jahr nach Deutschland geschickt. Er lebt bei seiner Tante und geht zur Schule. Meine Schwester hat Kindergeld beantragt, aber dieses wurde abgelehnt, weil er nur ein Jahr dort sein wird. Hat man Erfolg, wenn man Einspruch erhebt, denn sie sorgt ja für das Kind, er lebt dort, als wäre es ihr Eigenes etc. Die Ausgaben hat sie ja auch für Lebensmittel, Schulmaterial, Kleidung, etc.

Vielen Dank für Eure Meinungen.

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