Kindergeld - Duales Masterstudium

Hallo allerseits,

ich habe eine Frage bezüglich des Kindergeldanspruchs. Ich bin 22 Jahre alt.

Ich habe mein Bachelorstudium letztes Jahr abgeschlossen. Seit Oktober letzten Jahres bin ich in einem Unternehmen beschäftigt. Nun gibt mir der Arbeitgeber die Möglichkeit an einem Masterprogramm teilzunehmen.

Mein Masterprogramm sieht wie folgt aus:
6 Monate regulär arbeiten(40h/Woche). 5 Monate am Stück Masterstudium. 1 Monat Freistellung (Hier wird Urlaub genommen -> zählt nicht als Studium denke ich)
Somit komme ich auf eine wöchentliche Arbeitszeit von 23, 3h.
Das Masterstudium baut auf mein Bachelorstudium auf.

Habe ich einen Anspruch auf Kindergeld? Wenn ich aufgrund der "20h/Woche-Regelung" keinen Anspruch habe, bestünde dann die Möglichkeit für die 5 Monate separat Kindergeld zu erhalten?

Viele Dank und Grüße,
Peter

Antworten (1)
Nachtrag

Nachtrag von Threadersteller:
Es handelt sich um ein berufsbegleitendes Masterstudium.

Falls möglich bitte folgende Fälle beantworten:
a) Ich arbeite 20 Wochenstunden (August = Studium)
b) ich arbeite 23, 3 Wochenstunden (August = Arbeit)

Vielen Dank nochmal

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