Kindergeld 2. Ausbildung

Hallo zusammen, mein Name ist Lukas und bin 19 Jahre alt. Ich habe mal eine Frage an euch. Und zwar lerne ich meine kaufmännische Berufsausbildung im Februar 2019 aus. Dann müsste ja der Kindergeldanspruch wegfallen. Ich habe aber vor, im September 2019 eine neue Ausbildung zu beginnen. Habe ich während der 2. Ausbildung auch noch Anspruch auf Kindergeld? Und wie sieht es für die Zeit zwischen den Ausbildungen aus (Dort werde ich Vollzeit in meinem Ausbildungsbetrieb übernommen und arbeite als normaler 40h Woche Sachbearbeiter)? Vielen Dank euch!

Antworten (2)
Es besteht Anspruch

Auch für eine 2. oder 3. Ausbildung besteht Anspruch auf Kindergeld, sofern du das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hast. Während der Vollzeiterwerbstätigkeit besteht für dich kein Anspruch auf Kindergeld.

Meines Wissens nach steht einem nur bis zum Abschluss der 1. Ausbildung Kindergeld zu. Sonst könnte man das "Spielchen" ja auch ewig so weiter spielen um an diese Einnahmen zu kommen. Zudem arbeitest du ja auch bereits Vollzeit. Einmal raus aus dem Kindergeld bleibt eigentlich auch raus. Genau weiß ich das aber nicht. Du könntest aber auch einfach mal bei der für dich zuständigen Behörde anrufen und dich dort beraten lassen. Dann bist du auf der sicheren Seite.

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