Kindergeld für Verheiratete

Ich bin in der 2. Ausbildung (erst Lehre jetzt Studium) und würde gerne heiraten. Dennoch müssen sie weiterhin für meinen Unterhalt aufkommen, da mein Freund/Mann nicht so viel verdient. Gibt es da eine Berechnungsgrundlage bzw. Verdienstgrenze für den Mann???

Antworten (1)

Schauen Sie mal hier

www.bzst.bund.de/
003_menue_links/
010_kindergeld/
031_familienkassen/
326_dienstanweisungen/
001_DA-FamESt_2004.pdf

und dann unter den § 63.4.2.5

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