Kindergeldgrenze

Hallo,
kann uns jemand helfen? Wir haben von der Familienkasse einen negativen Bescheid erhalten. Wir erhalten für unsere Tochter, 21 Jahre alt und sich in der Ausbildung befindet, kein Kindergeld mehr. Uns wurde mitgeteilt, daß Sie mehr als € 8.004, - p.a. verdient. Das stimmt auch, aber nur brutto. Netto bekommt sie weniger. Bekommen wir trotzdem kein Kindergeld mehr? Kann uns jemand helfen? Vielen Dank.

Antworten (7)
§ 32 EStG lesen

1. Heißt das nicht Regelsatz, sondern Grenzbetrag. Regelsatz ist was völlig anderes.
2. Liegt der Grenzbetrag seit 2010 bei 8.004 € (2009: 7.680 €). Nachzulesen in § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG.

Wann hat die Familienkasse dir denn die Aussage gegeben? Muss schon ein paar Jährchen her sein.

Hallo

Also um hier eure diskusion auf zu lösen vom wen es halt noch interessiert... der Regelsatz für Ki-geld liegt bei 7500€brutto alles was drüber geht, besteht kein anspruch mehr auf Ki-Geld. Also zerbrecht euch nicht den kopf drüber das ist fakt, Aussage von der Kasse

Ich klugscheisser nicht ...

Sie schrieb über 8.004 € BRUTTO. Davon kann sie aber nicht die Sozialversicherungsbeiträge sowie die Werbungskosten (mindestens 920 €). Und ob sie dann unter dem Grenzbetrag von 8.004 € kommt, können wir nicht wissen.

Wer hier keine Ahnung hat bist du. Ich sage nur: nur bei abgeleisteten Wehrdienst O. Zivildienst auch bis 27 Jahre. (Bei Männern so)

DTech
Lies oben Gast...

Und pöbel nicht rum. Du meinst alles zu Klugscheissen, aber hast anscheinende keine Ahnung..oO Kleener.
Mit über 8000 € Brutto..liegt sie weit drüber..

Nein !

Damit keiner darauf hereinfällt: Auch junge Männer, die Grundwehr- oder Zivildienst geleistet haben erhalten Kindergeld nur bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres plus Zeit des Dienstes (6-9 Monate). Danach sind sie noch lange nicht 27.

Außerdem weißt du doch gar nicht, wieviel die Tochter verdient. Wie kannst du da wissen, dass sie deutlich über dem Satz liegt.
Glaskugel? Krass ey

DTech
Ausbildung?..und..

Dann eine so eine Xtrem hohe Vergütung?????
Krass ey. Iwie Nicht zu glauben.
Aber Normalerweise zahlt Die Kindergeldkasse für die Zeit der Ausbildung Geld aus.
Im Regelfall bis 25 Jahre, nur bei abgeleisteten Wehrdienst O. Zivildienst auch bis 27 Jahre. (Bei Männern so)
Aber da deine Tochter soviel verdient, muss die Kasse nicht zahlen, weil sie Deutlich über den Satz liegt, wo man noch Ki-Geld bekommt.
Erkundige dich bei der Ki-Ge-Kasse.

Greeze

Ohne Zahlen nur soviel ...

Wenn die Familienkasse in der Prognose einen Fehler gemacht hat, sollte ihr Einspruch einlegen. Ist die Einspruchsfrist bereits abgelaufen kann für 2011 auch ein neuer Antrag gestellt werden.

Ihr sollte aber nicht nur die laufenden Einnahmen eurer Tochter berücksichtigen, sondern auch die Sonderzahlungen, die Gehaltssteigerung im nächsten Ausbildungsjahr sowie evtl. andere Einnahmen.

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