Kindergeld - Frage zum Freibetrag

Hallo,

ich habe mal eine Frage und hoffe jemand kann mir helfen. Ich bin Vollwaise und erhalte 288€ Waisengeld von der Beamtenkasse (Vater war Beamter) und 180€ Halbwaisenrente von der Bfa (die Bfa hat es bis heute seit fast über einem Jahr nicht geschafft trotz mehrmaliger Nachfrage mir zu sagen wieviel ich als Vollwaisenrente bekommen werde geschweige denn mir einen Bescheid zuzustellen). Da das Geld knapp ist habe ich einen Minijob angenommen, bei dem ich 255€ monatlich verdiene.
Meine Großeltern bekommen Kindergeld für mich, da ich 22 und Studentin bin. Da meine Großeltern Kindergeld bekommen, bekomme ich von der Beamtenkasse einen Familienzuschlag in Höhe von 90€ auf mein Waisengeld aufgeschlagen, so dass ich 378€ von der Beamtenkasse erhalte.
Ich liege so aber über dem Freibetrag von 640€ im Monat. Meine Frage ist jetzt wird mir der Minijob auf das Kindergeld angerechnet bzw. wird die Waisenrente und dieser Familienzuschlag angerechnet? Ich wohne in der Nähe meines Studienortes, könnte ich die Miete als Begründung für den Minijob angeben? Das Geld ohne denn Minijob reicht kaum für Miete, Essen und sonstigen Bedarf wie Kleidung.

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
Viele Grüße
Aurelia

Antworten (1)

Ich glaube hierbei wird alles als EK angerechnet, allerdings die Bruttobeträge, hierzu müßte es dann Bescheide geben.

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