Abzweigung Kindergeld

Hallo zusammen,
meine Tochter (20 J) befindet sind in Ausbildung zur Krankenschwester in einem 60 km entfernten Krankenhaus. Weil die Zugverbindungen schlecht sind, wäre sie immer zu spät zur Arbeit gekommen und musste sich deshalb im Schwesternheim ein Zimmer nehmen. Am Wochenende, im Urlaub, an Feiertagen und bei schulischem Blockunterricht war sie zuhause. Sie hat in meiner Wohnung ein Zimmer mit Möbeln (die sie lt. Heimleitung nicht mitnehmen durfte), fast allen Klamotten und sonstigen Sachen. Ihre Postanschrift ist hier. Als Gegenleistung für "Kost und Logis" gab sie das Kindergeld ab. Jetzt ist sie sauer auf mich, weil ich von ihr Mithilfe im Haushalt (abwaschen) verlangt habe und redet seit 3 Monaten nicht mit mir.
Ausspracheversuche meinerseits wurden, auch aufgehetzt durch ihren Vater,
stets abgeblockt. Jetzt hat sie einen Abzweigungsantrag für ihr Kindergeld gestellt. Das ist nicht nur menschlich, sondern auch finanziell (bin Hatz-IV-Empfängerin) für mich eine Katastrophe. Umziehen kann ich wegen meines 2. Kindes nicht. "Madame" hat einen Wohnungsschlüssel, auch ihre ganzen Sachen lagern hier (sie macht keine Anstalten, sich darum zu kümmern). Ob sie sich postalisch umgemeldt hat, weiss ich nicht. Im Internet habe ich gelesen, dass ich als Mutter Unterhalt leisten muss, was ich bereit bin zu tun. Wenn sie dies trotzig nicht annimmt, was kann ich machen. Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.

Antworten (1)
Kindergeld abzweigen

Du erhälst ALG II und willst deiner Tochter Unterhalt zahlen? Das dürfte finanziell unmöglich sein, da selbst das Kindergeld für die Tochter bei dir angerechnet wird, solange du es ihr nicht gibst.

Eine finanzielle Katastrophe kann es werden, wenn du das Kindergeld weiter erhälst ohne vernünftigen Kontakt, und damit Auskunft über die Einkünfte, zu deiner Tochter. Gerade Krankenschwester-Azubis kommen regelmäßig über den Einkommensgrenzbetrag. U.U. droht hier eine Rückzahlung, die du gar nicht leisten kannst.

Mein Tipp: Lass deine Tochter einen Abzweigungsantrag stellen, damit das Kindergeld direkt an sie geht. Die Tochter haftet in dem Fall auch für evtl. Rückforderungen.
Sollte der Vater Unterhalt zahlen, ist übrigen er vorrangig Kindergeldberechtigt und das Kindergeld steht dir gar nicht mehr zu, da die Tochter nicht mehr in deinem Haushalt lebt.

Zu den Sachen: Setzt ihr einen letzten Termin und stell die Sachen danach in den nächsten Sperrmüll. Klingt hart, funktioniert aber meistens.

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