Auszug aus Elternhaus

Hallo zusammen,

ich bin zu Hause ausgezogen, lebe jetzt eigenständig. Ich habe vorher bei meiner Mutter gewohnt, die auch das Kindergeld für mich erhält. Mein Vater zahlt Unterhalt.

Nun war ich bei der Familienkasse und habe einen Antrag auf Abzweigung des Kindergelds gestellt - dieser wurde zurückgewiesen, da ich von meinem Vater Barunterhalt erhalte.

Stimmt es, dass mein Vater nun das Kindergeld beantragen muss? Meine Mutter rückt das Geld nicht raus..

Vielen Dank, lieben Gruß

Antworten (1)
Keine Abzweigung

§ 64 Abs. 3 EStG: Ist das Kind nicht in den Haushalt eines Berechtigten aufgenommen, so erhält das Kindergeld derjenige, der dem Kind eine Unterhaltsrente zahlt.

Dein Vater zahlt Unterhalt, somit ist er der vorrangig Kindergeldberechtigte.


§ 74 Abs. 1 EStG: Das für ein Kind festgesetzte Kindergeld nach § 66 Absatz 1 kann an das Kind ausgezahlt werden, wenn der Kindergeldberechtigte ihm gegenüber seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommt.

Dein Vater zahlt Unterhalt, somit ist keine Abzweigung möglich.


> Meine Mutter rückt das Geld nicht raus..

Sobald dein Vater einen Antrag auf Kindergeld gestellt hat, wird die Familienkasse das schon klären.
Eventuell hat die Familienkasse, aufgrund deines Abzweigungsantrags, die Zahlungen an deine Mutter bereits eingestellt.

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